Susanne
Nein, dies ist kein Grund für eine Kündigung.
Verstösse gegen die Hausordnung sind schwer nachzuweisen, greifen selten als Kündigungsgrund, Voraussetzung dafür wäre aber mehr als eine schriftliche Abmahnung in der gleichen Sache.
Grundsätzlich ist zu bedenken, dass der VM dem M keine Möglichkeit zum Unter/Einstellen von Fahrrädern geben muss, Ausnahme ist eine REgelung im Mietvertrag (Fahrradkeller).
Ein Verweis auf die Hausordnung ist aber nur möglich, wenn im Mietvertrag die Hausordnung als Anhang genannt wird und mit dem MV gleichzeitig ausgehändigt wurde, d.h. die Regelungen der HO auch zum Vertragsabschluss bekannt waren.
nemerB
Na dann sag ich nur "Gott sei Dank"
Wie kommt es denn, dass du sowas weißt?
Aber der Mieter (muss ich das immer so neutral schreiben?)
hatte schonmal einen Brief bekommen:
Darin stand: "Auch befand sich im Treppenhaus an der frisch
renovierten Wand en Fahrrad angelehnt, welches offensichtlich auch
zu ihrem Hausrat gehört. Dieses ist ebenfalls nicht erlaubt. Zur
Vermeidung etwaiger Schäden bitten wir, Ihr Rad im Keller unterzubringen.
Wir geben zu bedenken, dass wir Sie ansonsten für Schäden, die durch
das Abstellen des Rades an der Wand entstehen, in Regress nehmen werden."
Es steht aber nicht in dem Brief, dass es sich um eine Mahung oder ähnliches
handeln würde! Und wie gesagt, das runtertragen, das hier befohlen wird,
verschlimmert die Situation erheblich, da die Wände deutlich dreckiger werden,
als im Flur!!!!
Also muss sich der Mieter jetzt gar keine Sorgen machen, dass etwas auf ihn zukommt?
Ich meine....Gebrauchsspuren sind normal im Flur und das Gröbste konnte mit
Wasser und Schwamm entfernt werden!
Vielen Dank