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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe eine Frage zu Fahrrädern im Flur.
Ein Mieter stellt sein Fahrrad in den Flur.
Es ist keine Hausordnung vorhanden. Der
Vermieter teilt in einem Brief irgendwann mit,
dass das laut Hausordnung verboten sei und man bei
Wiederholung für die Malerarbeiten bezahlen müsse,
die durch den Schmutz an der Wand entstehen.
Statt dessen solle man doch bitte das Fahrrad
in den Keller räumen.
So hat der Mieter auch anfangs gehandelt und
brachte das Fahrrad in den Keller...wodurch
jedoch an den Wänden (durch das sehr enge Treppenhaus)
viel mehr Dreck entstand als zuvor! Auch wurde
vom Vermieter seit langem die kaputte Leuchte
im Keller nicht erneuert, wodurch es dort und
im Treppenhaus zum Keller sehr dunkel ist.
Nun die Frage, ob der Vermieter das Recht hat,
mich abzumahnen, weil ich zwar nicht den
vorgegebenen Weg, dafür aber denn sinnvolleren
gegangen bin und ob er mich wegen so etwas
kündigen darf?
Für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Stichwörter: fahrrad + flur

2 Kommentare zu „Fahrrad im Flur??”

Susanne Experte!

Nein, dies ist kein Grund für eine Kündigung.
Verstösse gegen die Hausordnung sind schwer nachzuweisen, greifen selten als Kündigungsgrund, Voraussetzung dafür wäre aber mehr als eine schriftliche Abmahnung in der gleichen Sache.

Grundsätzlich ist zu bedenken, dass der VM dem M keine Möglichkeit zum Unter/Einstellen von Fahrrädern geben muss, Ausnahme ist eine REgelung im Mietvertrag (Fahrradkeller).
Ein Verweis auf die Hausordnung ist aber nur möglich, wenn im Mietvertrag die Hausordnung als Anhang genannt wird und mit dem MV gleichzeitig ausgehändigt wurde, d.h. die Regelungen der HO auch zum Vertragsabschluss bekannt waren.

nemerB

Na dann sag ich nur "Gott sei Dank" :-)
Wie kommt es denn, dass du sowas weißt?
Aber der Mieter (muss ich das immer so neutral schreiben?)
hatte schonmal einen Brief bekommen:

Darin stand: "Auch befand sich im Treppenhaus an der frisch
renovierten Wand en Fahrrad angelehnt, welches offensichtlich auch
zu ihrem Hausrat gehört. Dieses ist ebenfalls nicht erlaubt. Zur
Vermeidung etwaiger Schäden bitten wir, Ihr Rad im Keller unterzubringen.
Wir geben zu bedenken, dass wir Sie ansonsten für Schäden, die durch
das Abstellen des Rades an der Wand entstehen, in Regress nehmen werden."

Es steht aber nicht in dem Brief, dass es sich um eine Mahung oder ähnliches
handeln würde! Und wie gesagt, das runtertragen, das hier befohlen wird,
verschlimmert die Situation erheblich, da die Wände deutlich dreckiger werden,
als im Flur!!!!

Also muss sich der Mieter jetzt gar keine Sorgen machen, dass etwas auf ihn zukommt?
Ich meine....Gebrauchsspuren sind normal im Flur und das Gröbste konnte mit
Wasser und Schwamm entfernt werden!

Vielen Dank

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