Gast hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
also ich habe ein kleines Problem mit einem alten Vermieter!
Folgender Sachverhalt: Ich bin vor zwei Jahren aus einer Wohnung ausgezogen und habe dann die Nebenkostenabrechung bekommen. Mit dieser war ich beim besten Willen nicht einverstanden und habe Widerspruch eingelegt. Auf dieser Abrechnung waren unter anderem sehr hohe Hausmeisterkosten, die ich nicht nachvollziehen konnte und deshalb die Offenlegung sämtlicher Positionen der Nebenkostenabrechnung gefordert habe!
Die nächste Antwort von dem Vermieter habe ich nach einem Jahr (!) bekommen, jedoch ohne die geforderten Unterlagen. Lediglich eine neue Zahlungsaufforderung.
Also habe ich erneut Widerspruch eingelegt und die Unterlagen gefordert. Nun nach einem Jahr habe ich wieder Post und ein Teil der gewünschten Unterlagen erhalten. Unter anderem die Position mit den (meiner Meinung nach) zu hohen Hausmeisterkosten, wurde nicht berücksichtigt und mit dem Satz abgetan: „die haben Sie ja das Jahr zuvor auch ohne Widerspruch bezahlt“ Und nun solle doch endlich der offene Betrag bezahlt werden.
Nun meine Fragen: Das kann doch nicht rechtens sein, dass man mit der Begründung einer Zahlung aus dem Vorjahr abgespeist wird, oder? Und gibt es Fristen an die sich ein Vermieter zu halten hat, was die Nebenkostenabrechnung angeht? Ich meine der Auszug aus der Wohnung liegt bereits zwei Jahre zurück und jede Antwort vom Vermieter dauerte etwa ein Jahr!
Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen und mir evtl. raten wie ich weiter vorzugehen habe und ob ich überhaupt eine Chance habe!
MfG
Goldi!