Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
mein Vermieter hat ein Fahrstuhlnotrufgerät in den Fahrstuhl einbauen lassen, nun ist die Betriebskostenrechnung da und es fallen sehr viele Gebühren an!
Der Grund für den Einbau des Notrufgerät war eine Beschwerde eines Mieters!
Jetzt sind durch mutwillig oder wirkliche Notrufe Telefonrechnungen mit den Kopien in der Betriebsabrechnung erhalten!
Muß man diese Rechnungen mitbezahlen und ist es wirklich gesetzlich verankert ein solches Notrufgerät in einem Aufzug zu haben?
Da wir einige Mieter haben, Behinderte, Alte Menschen, die den Aufzug täglich nutzen, ebsteht da die Möglichkeit, das diese mehr an Abschlag zahlen müssen?
Für Infos wäre ich sehr dankbar!