PeaceLily hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe mal ein paar Fragen, die mir hier hoffentlich beantwortet werden können.
Meine Schwester ist vor drei Jahren in eine Wohnung eingezogen, und dort ist - am normalen Kaltwasseranschluss - ein Eckventil für die Waschmaschine angebracht. Damals hatte sie keine Waschmaschine, deshalb hat sie das Ventil nicht gebraucht. Heute wollten wir eine Waschmaschine anschließen, aber die bekommt kein Wasser, weil das Eckventil kaputt ist. Also habe ich den Verwalter der Wohnung angerufen, der allerdings meinte, dass er zwar gerne bereit ist das Ventil zu wechseln, allerdings auf Kosten meiner Schwester. Hätte er jetzt gesagt, dass es unter die Kleinreparaturklausel fällt, dann hätte ich mir da gar keine Gedanken gemacht und ihm geglaubt. Er allerdings meinte, dass meine Schwester das bezahlen müsste, weil es nicht zur "ursprünglichen Ausrüstung der Wohnung" gehörte, sondern von einem Vormieter angebracht wurde. Das kommt mir allerdings etwas komisch vor, weil meine Schwester die Wohnung ja mit diesem Ventil angemietet hat, und der Vermieter mit keiner Silbe erwähnt hat, dass das Eckventil "nicht dazu gehört". Also jetzt meine Fragen:
1. Müssen nur die Ventile vom Vermieter repariert werden, die die Wohnung im "Originalzustand" hatte?
2. Wenn ja: muss dieser "Originalzustand" im Mietvertrag definiert sein (also z.B. drinstehen "das Eckventil (oder was auch immer) gehört nicht zur Wohnung"
oder wo findet man raus, was nicht dazu gehört?
Ich hoffe auf eure Antworten.
Gruß
Kerstin