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Fahrstuhl (Ausfall)

Der Fahrstuhl fällt aus. Der Mieter wohnt im 4. Stock.

AG Charlottenburg (2), GE 1990, S. 423.
10 %

Fahrstuhl (Ausfall)

Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Geschosslage.

Wenn der Aufzug ausfällt, kann der Mieter, der im 5. Stock wohnt, seine Miete um 7,5 % mindern.

AG Bremen, Urteil vom 04.12.1986 - 10 C 300/86, WM 1987, S. 383 (Ausfall der Aufzugsanlage in einem Studentenwohnheim).
7,5 %

Fahrstuhl (Lärm)

Aufzugsanlagen müssen so schallisoliert sein, dass sie einen Grenzwert von 30 dB(A) nicht überschreiten.

AG Schöneberg, Urteil vom 08.01.1981 - 3 C 39/80, WM 1982, S. 183.
Stichwörter: aufzug + fahrstuhl

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