fin
Sie haben ja bereits im Sinn was Sie am besten tun - ausziehen aus dieser Wohnung.
Ein Bad muss ausreichend beheizbar sein. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass Sie immer im kalten duschen, zumal bei den jetzigen Temperaturen. Wie lange wohnen Sie denn schon dort?
Kondenswasser im Bad ist fast immer auf Feuchtigkeitsentwicklung durch Baden/Duschen zurückzuführen. Das muss nach jedem Duschen/Baden heraustransportiert werden. Kondenswasser sollte auch immer abgewischt werden. "Steht" das Kondenswasser länger im Bad, dann ist Schimmelbildung kein Wunder.
Wenn Sie selbst einen Gutachter kommen lassen, dann müssen Sie zunächst diesen selbst bezahlen. Stellt sich heraus, dass der Schimmel durch das Bauwerk bedingt ist und fehlende Beheizbarkeit, dann kann das bei einem Gerichtsverfahren als Beweismittel benutzt werden.
Besser aber ist es den Vermieter schriftlich auf den Mangel aufmerksam zu machen (wenn es denn einer ist, den Sie selbst nicht zu verantworten haben) und um Abhilfe zu bitten.
Wenn Sie sich aber sowieso mit Auszugsgedanken befassen, dann fragen Sie sich, ob sich der Aufwand einen Gutachter zu bestellen, lohnt.
Auch wegen der persönlichen Disharmonie mit der Vermieterin (wer immer hier auch diese zuerst verursacht hat), hilft am besten die Kündigung der Wohnung.
apolipoprotein
Lieber fin,
es ist wirklich so: ich dusche im Kalten (und Dunklen); damit kann man sich arrangieren und manchmal scheint ja auch die Sonne. Nur für Schimmelschäden in dieser interessanten Badkonstruktion wollte ich eigentlich nicht aufkommen (ich bezweifle, dass der Balkon irgendwie isoliert worden ist, als man ihn in ein Bad umfunktioniert hat).
Nun gut: im Notfall muss ich mich wohl darauf einrichten, die Renovierungskosten selber zu zahlen. Ich nehme an, die Lästereien der Vermieterin sind auch kein Grund zur fristlosen Kündigung, oder?
Meine letzten zwei Fragen:
Muss ich mich mit einer anteiligen Wasserrechnung zufrieden geben? Der Wasserverbrauch wird durch alle Hausbewohner geteilt; nicht gerade fair, denn ich z.Bsp. besitze weder Wasch- noch Spülmaschine.
Und: Für das Reinigen einer Nachtspeicherheizung (die nur noch schwarze Luft pustete), hat mir die Vermieterin eine formlose Rechnung geschrieben. Muss ich die überhaupt bezahlen (Heizungreinigung als Schönheitsreparatur?!)? Und müsste ich nicht eine Kopie der Handwerkerrechnung dazu bekommen? Und Stichwort Absetzen von Handwerkerkosten: Müsste die Handwerkerrechnung (für meine Steuererklärung) nicht Steuernummer und Rechnungsnummer enthalten?
Vielen Dank ...
fin
Wie ich bereits erwähnte: Sie müssen schriftlich bei der Vermieterin eine Mängelanzeige einreichen mit Schimmelangabe, unzureichend beheizbares Bad und unbeleuchtet und um Abhilfe bitten. Hier eine angemessene Frist setzen.
So ganz ist mir aber nicht klar, wieso Sie eine solche Wohnung mit schwer beheizbarem und unbeleuchtetem (keine Lampen??) Bad überhaupt bezogen haben. Das schaut man sich doch vor Mietbeginn genau an.
Die Wasserrechnung kann pro Kopf oder nach Zapfstellen abgerechnet werden, wenn die Wohnung keinen eigenen Wasserzähler haben. Dabei ist es unerheblich ob ein Mieter eine Spülmaschine, Waschmaschine etc. besitzt oder nicht. Wenn die Zapfstelle dafür vorliegt, dann kann der Vermieter auch danach berechnen.
Für die Heizungsreinigung sollten Sie um Einsicht in die Original-Handwerkerrechnung bitten. Dies darf die Vermieterin Ihnen nicht verwehren, da Mieterrecht. Sie kann Ihnen auch eine Kopie geben, die Kosten dafür müssten aber Sie tragen.
Wenn die Heizung nur noch schwarze Luft pustet, dann scheint hier doch auch etwas nicht in Ordnung zu sein. Bitte auch in die schriftliche Mängelanzeige mit einbringen. Bitte bedenken Sie, dass, so lange Sie keine schriftliche Mängelanzeige gemacht haben, Sie sich mit den Zuständen zufrieden geben und dies hinnehmen. Daher ist die Mängelanzeige wichtig.
Über die Äußerungen der Vermieterin Ihnen gegenüber vermag ich nichts zu raten, da ich nicht weiß inwieweit diese auch Recht haben könnte wegen Grüßen oder Treppe putzen etc...
Susanne
Reparaturen sind Instandhaltungen und vom Vermieter zu tragen!
fin
Hier ging es wohl nicht um Reparaturen, sondern Heizungsreinigung.
apolipoprotein
Hallo fin, hallo Susanne ---
ich habe mich nun entschlossen, das Geld für die Heizungsreinigung zu zahlen; es war ja strittig und ich wollte Ärger vermeiden. Die Auflösung der Geschichte ist nun, dass ich der Vermieterin mitgeteilt habe, die Summe zu begleichen und dass ich gerne eine Kopie der Rechnung hätte. Ihre Antwort war: Wenn ich nun Ärger machen wollte, könnte sie das Klima im Haus auch schnell verschärfen. (Sie wohnt über mir.) Die Arbeiten haben offensichtlich schwarz stattgefunden wie auch der Treppenhausanstrich, der gerade vom gleichen "Handwerker" erledigt wird.
Und: Natürlich hatte ich mir die Wohnung vor Einzug angeschaut; und bewusst entschieden, dass ich mit dieser Badkonstruktion leben kann. Mit verstärkter Schimmelbildung hatte ich allerdings nicht gerechnet.
Danke für Eure Tipps! Aber in meinem Fall ist wohl Hopfen und Malz verloren. Mein armer Nachmieter ... <!-- s --><!-- s -->