Gast
Hallo Kira,
ich vermute einmal ja, es ist möglich. Um es auch rechtssicher zu gestalten, solltest du zum Anwalt gehen.
Gerade die Frage, wie ist das Verhältnis Mieter zu seiner Freundin dann gestaltbar, wird mit zu beurteilen sein. Ob das Mieterrecht stärker zu gewichten ist als dein Hausrecht, kann ich nicht beurteilen.
Viele Grüße
Volker
volker*
Hallo Kira,
ich vermute einmal ja, es ist möglich. Um es auch rechtssicher zu gestalten, solltest du zum Anwalt gehen.
Gerade die Frage, wie ist das Verhältnis Mieter zu seiner Freundin dann gestaltbar, wird mit zu beurteilen sein. Ob das Mieterrecht stärker zu gewichten ist als dein Hausrecht, kann ich nicht beurteilen.
Viele Grüße
Volker