Berthelstal 22.10.2009 13:35
Die Betriebskostenverordnung muß nicht als Anlage beigefügt werden. Ein Hinweis darauf genügt völlig.
Wenn die Gesamtmiete 320 € beträgt und die Kaltmiete 200 €, verbleiben demnach 120 € als Betriebskostenvorauszahlung. Der Betrag, welchen Sie jährlich als Betriebskostenvorauszahlung zu entrichten haben wurde richtig ausgewiesen. Im nächsten Jahr kann dieser Betrag, auch ohne Vertragsänderung neu festgesetzt werden, wenn sich die Kosten in irgendeiner Weise verändern.
Wesentlich ist für Sie, daß im Mietvertrag die Höhe der Kaltmiete genannt ist und ein Hinweis auf die Zahlung von anderweitigen Kosten(eben gemäß Betriebskostenverordnung) enthalten ist.
Die Betriebskostenverordnung köönen Sie sich aus dem Internet ausdrucken.