User75142 02.02.2009 00:00
Schloss austauschen oder Schlüssel zurückverlangen! Beim nächsten Besuch die Polizei holen und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen. Das mit dem Wasserschaden ist wohl übelster Blödsinn!!! Sicher ist es so, dass man für z.B. solche Fälle am besten einer vertrauensperson einen Schlüssel für die Wohnung gibt. Diese sollte man dem Vermieter auch nennen, damit der mit dieser Vertrauensperson zusammen in die Wohnung kann, sollte Gefahr im Verzug sein (das heißt so viel, wie: es tropft von seiner Decke in der Apotheke und er hört das Wasser hinter einer Eurer Türen fließen.) Hat er keinen Schlüssel und auch keine Vertrauensperson, dann kann er im Beisein der Polizei die Türe öffnen lassen. Die Kosten müsste dann der jeweilige Bewohner tragen. Aber auch so bekommt der Bewohner von der Polizei dann die Schlüssel vom neuen Schloß ausgehändigt und nicht der Vermieter!
Wenn ein Wasserrohrbruch durch Dein Verschulden in Deiner Wohnung auftreten würde, dann würde für die Reparatur und die Folgeschäden eh deine Haftpflichtversicherung aufkommen. Also soll er mal ruhig bleiben (außer, du hast keine Haftpflicht...)
Auf jeden Fall darf er keinen Schlüssel verlangen!