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tanira hat diese Frage gestellt
Hallo allerseits!
Seit 4 Jahren wohnen ich in diesem Haus, in dem es mehrere WGs gibt. Der Vermieter geht immer wieder in die Zimmer und lässt auch ohne Rücksprache Handwerker rein. Die Mädels vom 2.Stock haben sich vor kurzem in der Apotheke des Vermieters darüber beschwert, woraufhin er sie aus dem Laden geschmissen hat. Wor dürfen auch die Schlösser nicht auswechseln lassen. Es könnte ja sein, dass jemand im Winter das Fenster offen hat, dann könnte es einen Wasserrohrbruch geben, der seine Apotheke unter Wasser setzt - das ist sein Argument, regelmäßig in die Zimmer zu gehen (obwohl er von der Straße aus gut sehen kann, ob die Fenster offen oder zu sind). Es nervt mcih einfach unglaublich, aber ich weiß nicht, was ich oder alle genervten Mieter im Haus (wir sind alle Studenten) dagegen tun können. Was kann ich rechtlich machen?
Stichwörter: vermieter + hausfriedensbruch

1 Kommentar zu „Vermieter geht ohne Absprache in die Wohnungen”

User75142 Profi 02.02.2009 00:00

Schloss austauschen oder Schlüssel zurückverlangen! Beim nächsten Besuch die Polizei holen und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen. Das mit dem Wasserschaden ist wohl übelster Blödsinn!!! Sicher ist es so, dass man für z.B. solche Fälle am besten einer vertrauensperson einen Schlüssel für die Wohnung gibt. Diese sollte man dem Vermieter auch nennen, damit der mit dieser Vertrauensperson zusammen in die Wohnung kann, sollte Gefahr im Verzug sein (das heißt so viel, wie: es tropft von seiner Decke in der Apotheke und er hört das Wasser hinter einer Eurer Türen fließen.) Hat er keinen Schlüssel und auch keine Vertrauensperson, dann kann er im Beisein der Polizei die Türe öffnen lassen. Die Kosten müsste dann der jeweilige Bewohner tragen. Aber auch so bekommt der Bewohner von der Polizei dann die Schlüssel vom neuen Schloß ausgehändigt und nicht der Vermieter!
Wenn ein Wasserrohrbruch durch Dein Verschulden in Deiner Wohnung auftreten würde, dann würde für die Reparatur und die Folgeschäden eh deine Haftpflichtversicherung aufkommen. Also soll er mal ruhig bleiben (außer, du hast keine Haftpflicht...)
Auf jeden Fall darf er keinen Schlüssel verlangen!

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