Gast hat diese Frage gestellt
In der Orientierungshilfe (Spanneneinordnung) zum Berliner Mietspiegel 2005 unter Wohnung gibt es das wohnwertmindernde Merkmal "Unzureichende Elektroinstallation". In unserem Wohnhaus gibt es für die Deckenbeleuchtung nur zwei Pole, der Schutzleiter fehlt. Reicht das aus, um als unzureichend zu gelten?
Lothar