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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Briefkasten (fehlender)

Die Postzustellung ist wegen fehlendem Briefkasten unmöglich.

AG Hamburg, Urteil vom 23.07.1974 - 40 C 305/73, WM 1976, S. 53.
3 %

Briefkasten (zu klein)

Bei zu kleinen Briefkästen, bei denen bei der Zustellung von Zeitschriften und DIN-A4- Umschlägen Probleme auftreten, kann der Mieter um 0,5 % mindern.

LG Berlin, MM 1990, S. 261.
0,5 %

Briefkasten (fehlender)

Auch der Mieter einer separaten Mansarde kann verlangen, dass ihm ein Briefkasten zur Verfügung gestellt wird.

LG Mannheim, Urteil vom 11.03.1976 - 4 S 145/75, WM 1976, S. 231 = ZMR 1977, S. 305.
.

Briefkasten (üblicher)

Im Hausflur befinden sich Briefkästen, die dem Üblichen entsprechen, dem Mieter aber nicht gut genug sind.

AG Münster, WM 1987, S. 53.
0 %

Briefkastendeckel (fehlender)

Ein fehlender Briefkastendeckel stellt einen Mangel der gemieteten Sache dar.

AG Friedberg / Hessen, Urteil vom 14.07.1976 - C 71/76,WM 1978, S. 49 = ZMR 1978, S. 266.
Stichwörter: briefkasten + fehlender

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