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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir brauchen dringend Hilfe.

Wir haben kürzlich einen Mietvertrag unterschrieben. Dann haben wir bei genauerer Betrachtung festgestellt, dass die Wohnung z.B. im Schlafzimmer nur 1 Steckdose hat. Verwundert haben wir einen befreundeten Elektriker befragt. Er meinte nach unserer Beschreibung, es handele sich um 30er-Jahre-Elektrik, wenn die Waschmaschine läuft und man den Wasserkocher anstellt fliegt die Sicherung raus. Das ist für uns unmöglich mit Kind. Was können wir machen?

Gibt es ein 14tägiges Rücktrittsrecht wie bei anderen Verträgen???
Können wir eine Modernisierung der Elektroinstallationen verlangen?

Bin für jeden Hinweis dankbar!

1 Kommentar zu „Elektroinstallation nach 30er-Jahre-Standard noch zulässig?”

FischkoppStuttgart Experte!

1. Wissen sie es genau!?!
2. Prüfen sie doch einfach mal die sromkreise. Sicherung raus.. Schauen wo noch Strom ist. (z.b. mit einer Nachttischlampe)
3. Ich habe auch nur eine Steckdose im Schlafzimmer.. und... mit wenig aufwand habe ich aus der Einzeldose eine Doppeldose gemacht (baumarkt 5 Euro). Dann gibt es noch die Möglichkeit der Verlängerungskabel.
4. Sollten die Stromkreise zu schwach sein... dann können sie eine Aufrüstung verlangen. Aber das müssen sie beweisen...
5. wenden sie sich an den Mieterbund. ggf ist das bei richtiger Beweislage ein versteckter Mangel.

6. Erst prüfen dann Meckern. Meine E-Installation ist eigentlich aus den 50er Jahren. wurde aber aufgerüstet. Erdung vorhanden und ich habe in der Wohnung (ohne Küche) 2 Sicherungen.. das langt. Dann noch 3 in der Küche... das langt auch...

Vergessen sie bitte nicht das sie Je 16A Sicherung ca 3600Watt leistung zur verfügung. 3600Watt....... das ist eine menge!

7.Leider gibt es bei einem Mietvertrag keine 14Tägige Frist.. Vertrag ist Vertrag und Kündigungsfrist 3Monate

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