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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich brauche dringend einen Rat. Bin Juli 2003 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe auch fristgerecht eine Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2003 im Jahr 2004 erhalten. Diese ist von dem Eigentümer der Wohung selber erstellt worden. D.h. ich habe eine Abrechnung auf zwei Seiten bekommen, mit allen Nebenkosten aus 2003, die dort gut aufgelistet sind und zum Schluss steht dort noch der Betrag von ISTA (Heizkostenabrechnung).Alles zusammen addiert (die Kosten) abzüglich meiner gesamten Vorauszahlungen (HK und BK für das Jahr 2003) ergab ein Guthaben von 12,07 Euro.
Diese Guthaben wurde mir auch fristgerecht erstattet (alles in 2004). Kaution habe ich auch schon längst zurück bekommen. Also war das für mich schon alles abgeschlossen!! Nun habe ich einen Anruf bekommen (von meinem Ex-Vermieter) also am 20.7.2005 . Er teilte mir mit, dass die Heizkostenabrechnung der Firma ISTA für das Jahr 2003 falsch gewesen wäre und ich einen Nachzahlung hätte von 145 Euro. Ich habe die Unterlagen für 2003 damals nicht gebrüft, weil ich ja ein Guthaben hatte und mit der Abrechnung so einverstanden war.
Tatsache ist, die Firma ISTA hat EDV-technisch im Jahr 2003 fehler gemacht.
Meine Frage, was kann ich tun? Gilt für mich auch § 556 Abs.3 BGB und § 242 BGB? Muss ich das etwas noch zahlen, obwohl doch schon alles im Jahr 2004 gelaufen ist? Bitte wirklich dringen um Hilfe
DANKE MfG Sternchen1

2 Kommentare zu „Fehlerhafte Heizkostenabrechnung 2003”

Tomraid Experte!

Nun Sternchen,

nach meiner Ansicht nach sieht das übel aus, weil der Vermieter kein direktes Verschulden hat.

Ich würde allerdings deine Abrechnung mal überprüfen lassen, ob sie überhaupt stimmt.

Du sagtest ja selber, das alles auf ein Blatt steht. Soll nichts heißen aber es werden ja oft immer Fehler gemacht.

MfG

maconaut

Das sehe ich anders, die Abrechnung musste ja bis Ende 2004 gemacht sein und die ISTA wird ihren Jahresabschluss 2003 auch im Jahr 2004 gemacht haben, der Fehler hätte also bereits in 2004 auffallen und korrigiert werden müssen.

Ganz ehrlich - ich würde es darauf ankommen lassen. Die ISTA macht einen Fehler, der Vermieter macht seine Abrechnung mit dir und merkt den Fehler nicht und 2 Jahre später wollen die Geld von dir - wer sagt denn, dass die erste Abrechnung nicht korrekt war und die Nachforderung der Fehler ist?

Grüße Stefan

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