Tomraid
Nun Sternchen,
nach meiner Ansicht nach sieht das übel aus, weil der Vermieter kein direktes Verschulden hat.
Ich würde allerdings deine Abrechnung mal überprüfen lassen, ob sie überhaupt stimmt.
Du sagtest ja selber, das alles auf ein Blatt steht. Soll nichts heißen aber es werden ja oft immer Fehler gemacht.
MfG
maconaut
Das sehe ich anders, die Abrechnung musste ja bis Ende 2004 gemacht sein und die ISTA wird ihren Jahresabschluss 2003 auch im Jahr 2004 gemacht haben, der Fehler hätte also bereits in 2004 auffallen und korrigiert werden müssen.
Ganz ehrlich - ich würde es darauf ankommen lassen. Die ISTA macht einen Fehler, der Vermieter macht seine Abrechnung mit dir und merkt den Fehler nicht und 2 Jahre später wollen die Geld von dir - wer sagt denn, dass die erste Abrechnung nicht korrekt war und die Nachforderung der Fehler ist?
Grüße Stefan