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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wer kann mir helfen. ich möchte meine gesamte Miete mindern, weil ich von meinen Vermieter betrogen worden bin. Anstatt in eine ordendliche Bude lebe ich jetzt in eine Bruchbude (Schimmel, marode Wände/Boden, Feucht etc.). Die Miete habe ich schon gemindert 30%. Ich möchte jetzt die gesamte Miete auf dauer senken, bis ich aus ziehe. Evtl. vermietet mein Vermieter sogar ilegal, d.h. die Wohnung darf nicht vermietet werden. Wer kann mir in diesem Fall helfen ?
mfg
Selam
Stichwörter: abs1 + bgb + mietzinsmindern + §

0 Kommentare zu „Mietzinsmindern (§ 138 Abs.1 BGB)”

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