Susanne
Vermieter hat recht- der Mieter zahlt anteilig zur Dauer des Vertrags die Jahreskosten, bis Juli also von allen Kosten, die auf die Wohnung anfallen 7/12.
Demnach zahlst Du z.B. auch 7/12 der Rechnung vom Schornsteinfeger, der erst im Herbst kommt.
Berni911
Du hast absolut recht, wo kommen wir den dahin wenn sich jemand in Deutschland an Verträge hält! Der Vermieter würde von mir keinen Pfennig mehr bekommen. Schliesslich sind "famliläre" Verhältnisse in jeder Nebenkostenabrechnung zu berücksichtigen. Ich bin erstaunt, dass du oder dein Vermieter das nicht wissen. <!-- s --><!-- s --> Hierzu solltest du dich auf die"familäre Verhältnisse-Klausel" in Mietverträgen beziehen, fehlt diese, ist sie nicht automatisch ungültig! Die besagt, jeder Vermieter muss seinem Mieter noch ein Handgelt von 500,- € aber mindestens 3 Nettokaltmieten bezahlen, wenn dieser aus "familiären Verhältnissen" die Wohnung in einener Nacht und Nebel Aktion verlässt. Und noch was, was du sicherlich nicht wusstest aber bei dir sicherlich häufig vor kam, wenn du die Mark verbogen hast, als du Milch holen warst, zahlt das auch die Gebäudeeigentümerhaftpflichtversicherung des Vermieters. Hier sind bei dir sicherlich Millionenbeträge nachzufordern, also nur zu !
Hochachtungsvoll <!-- s --><!-- s -->