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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Erstmal Hallo an Alle,

Folgende Thematik: Aus unserem Fahrradkeller sind alle für den Hausmeister nicht mehr fahrtüchtigen Fahrräder entfernt und verschrottet worden. Es wurde kein öffentlicher Aushang im Treppenhaus o.ä. gemacht es wurde lediglich an den Wohnungseigentümer ein Schreiben verfasst, dass darauf hingewiesen hat dass nach einer Frist von vier Wochen alle nicht mehr fahrtüchtigen Fahrräder entfernt werden. Da mein Fahrrad vom letzten Sommer noch vorne und hinten einen Platten hatte und ich im Winter den Platten reparieren wollte, ich aber bis dato nicht dazu kam, wurde mein Fahrrad auch verschrottet (es war ein normales älteres Herrenfahrrad für den tägl. Gebrauch).
Pech war, dass der Wohnungseigentümer genau in den vier Wochen nicht im Lande war und ich natürlich auch nicht dessen Post aufmache. (ich bin in dieser Wohnung nicht als Mieter, sondern nur als "Bewohner" ;)

Darf der Hausmeister selbst besimmen welches Fahrrad nicht mehr fahrtüchtig ist?
Darf er einfach Fahrräder aus dem Fahrradkeller entfernen, wenn die beiden Räder nicht montiert sind (die standen daneben)?
Reicht die eine Vier-Wochen-Frist?
Muss ein öffentlicher Aushang gemacht werden?

Ich habe leider noch keine Rechtschutz und der Steitwert bei diesem Fahrrad ist auch nicht so hoch, aber diese Willkür kann ich nicht vertreten.
(wird als nächstes mein Auto verschrottet weil ich von Sommer auf Winterreifen wechsel aber noch keine Reifen montiert habe und ganz spontan in Urlaub fliege??!!)

Danke für jeden Hinweis
Tobias

0 Kommentare zu „"alte" Fahrräder aus dem Fahrradkeller verschrotte”

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