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Folks_07 hat diese Frage gestellt
Hey,

ich wohne seid 4jahren in einer mietwohnung.
In dieser haben die fenster einen echt katastrophalen zustand. Es sind so alte doppelfenster, ohne dichtungen.
2 scheiben sind jeweils aussen kaputt geganngen, die eine wurde repariert (naja eine neue scheibe wurde in den rahmen gespachtelt...sogar löcher sind am rand) das andere seid 3monaten kaputt ( das loch wird immer größer brechen teile raus...vermieter meinte "er war geschäftlich unterwegs und hatte keine zeit" ;)

Ausserdem sind die rollos alle ziemlich schlecht. 3funktionieren eigentlich garnicht, man muss sie aussen greifen und hoch drücken oder runterziehen. Bei dem anderen ist sogar die box mit der schnur von der wand gerissen.

bei dem Badfenster ist irgendwie was verbogen, ich kann es nicht ganz öffnen da es sonst aus der angel fällt...2andere gehen nicht ganz zu...da die 2te scheibe nicht in der ersten drin hängt (hab versucht das wieder einzuhängen aber es fällt wieder raus und die andere geht garnet erst wieder rein.

bitte helft mir...
ausserdem steht im mietvertrag das ich alle 2jahre die fenster abschleifen und neu lackieren muss...ist sowas zulässig??
thanks, mfg Marques
Stichwörter: fenster

1 Kommentar zu „Fenster und Rollläden kaputt/undicht bin ich für kleine reparaturen zuständig?”

Susanne Experte! 08.05.2008 07:48

Das sind instand setzungen, die vom Vermieter zu zahlen sind. Wenn Du Dich nicht durchsetzen kannst, musst Du das mit Hilfe eines Fachanwalts tun- ggf. muss der VM dann auch seine Kosten tragen, daher vorher den VM in Verzug setzen.
Das geht so: alle Mängel auflisten und eine Frist zur Beseitigung setzen, Einwurfeinschreiben. Möglicherweise hat Dein Mietvertrag eine sog. Kleinreparaturklausel, die gilt für Gebrauchsgegenstände, auf die der Mieter direkten Eingriff hat wie z.B. die Rollobänder. Falls Du diese Klausel nicht im Mietvertrag hast, ist das auch Sache des Vermieters. Weiterhin ist es möglich, sog. Schönheitsreparaturen auf den Mieter abzuwälzen, dazu gehört auch das Lackieren der Fensterrahmen, allerdings nur von Innen. Übliche Fristen dazu sind 7 Jahre. Eine Klausel, die Dich verpflichten soll das alle 2 Jahre zu machen ist sicher nichtig.

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