Susanne 08.05.2008 07:48
Das sind instand setzungen, die vom Vermieter zu zahlen sind. Wenn Du Dich nicht durchsetzen kannst, musst Du das mit Hilfe eines Fachanwalts tun- ggf. muss der VM dann auch seine Kosten tragen, daher vorher den VM in Verzug setzen.
Das geht so: alle Mängel auflisten und eine Frist zur Beseitigung setzen, Einwurfeinschreiben. Möglicherweise hat Dein Mietvertrag eine sog. Kleinreparaturklausel, die gilt für Gebrauchsgegenstände, auf die der Mieter direkten Eingriff hat wie z.B. die Rollobänder. Falls Du diese Klausel nicht im Mietvertrag hast, ist das auch Sache des Vermieters. Weiterhin ist es möglich, sog. Schönheitsreparaturen auf den Mieter abzuwälzen, dazu gehört auch das Lackieren der Fensterrahmen, allerdings nur von Innen. Übliche Fristen dazu sind 7 Jahre. Eine Klausel, die Dich verpflichten soll das alle 2 Jahre zu machen ist sicher nichtig.