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Wettbewerbsverstoß durch Angestellten
Behauptet der Inhaber eines Unternehmens, er habe von der beanstandeten wettbewerbswidrigen Handlung eines Angestellten oder Beauftragten keine Kenntnis gehabt, so kann er zwar zur Unterlassung, nicht aber zur Auskunft oder zum Schadensersatz verurteilt werden
Urteil des OLG Bremen vom 16.05.2002
2 U 107/01
OLGR Bremen 2002, 261