Susanne
Meines Erachtens ist der Fernsehempfang vertragsgemässer Zustand, d.h. er war bei Anmietung vorhanden. Der vertragsgemässe Zustand muss vom VM gehalten werden.
Fressbaeckchen
Das ist auch meine Meinung ...
Ich habe vor geraumer Zeit einen von der Sache her ähnlichen Thread eröffnet - irgendwie aber ohne große Resonanz.
---> http://www.mietrecht-forum.com/htopic,32488,.html[/url:4ced2]
Ich vertrete die Meinung, daß ein vorhandener funktionierender TV-Anschluß, der im Mietvertrag nicht extra erwähnt wird, trotzdem in heutiger Zeit als zum vertragsmäßigen Zustand gehörig anzusehen ist, zumal nach 4 (bzw. bei uns 9) Jahren seit Anmietung.
Die besonderen Umstände der Beschaffung dieser Anlage konnten dem Mieter nicht bekannt sein, hätten vom VM von Anfang an dargelegt werden müssen. Für mich ist das analog zu einer "überraschenden Klausel" zu sehen.
Ralf