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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mir wurde eine Abmahnung zugesandt. Angegebener Grund: Ich habe meine Küche unter Wasser gesetzt und dadurch ist Wasser in die Wohnung unter meiner getropft und hat Schäden verursacht.

Weiterhin wird in der Abmahnung geschrieben, dass dies schon öfters vorgekommen sei.

Mein Vermieter schreibt weiter, dass mir gekündigt wird, falls ich diesbezüglich wiederholt gegen meine Sorgfaltspflicht verstosse.

Meine Meinung: Es ist tatsächlich Wasser auf den Boden meiner Küche gekommen etwa 3 Liter. Deswegen ist mein Vermieter extra in meiner Wohnung gewesen, um sich das anzusehen. Dabei haben wir entdeckt, dass eine Fuge undicht ist - so dass das Wasser da wohl durchgelaufen ist.

Dass ich die Küche unter Wasser gesetzt habe ist tatsächlich schon mal vorgekommen - aber es war nicht offiziell - so dass es unbewiesen ist, ob ich es tatsächlich gemacht habe.

Meine Frage ist: Ist das ein ausreichender Grund für eine Abmahnung? Kann ich etwas gegen die Abmahnung tun - Widerspruch oder so?

Liebe Grüße und danke für die Mühe

free
Stichwörter: abmahnung + voraussetzungen

3 Kommentare zu „Abmahnung Voraussetzungen”

Gast Experte!

Wegen 3 Liter? 3 Liter Wasser in einer Küche auf dem Boden (Zumindest Minutenweise wenn mal was umkippt) sollte das Bauwerk eigentlich verkraften, geh mal mit "Baumängeln" in die Offensive, mal sehen was er sagt.

Gast Experte!

danke für die antwort..<!-- s :) --><!-- s :) -->

wie kann ich denn in die offensive gehen? lege ich widerspruch ein oder wie mache ich das?

an dem tag war ich nicht da als das wasser auf den boden kam...es kann also durchaus sein, dass es länger auf dem boden war als ein paar minuten (ich schätze mal etwa eine stunde oder so). kann man da trotzdem mit baulichen mängeln argumentieren?

Gast Experte!

Baumängel ?

Dumfug, seit wann sind Küchen wasserdicht?

Ansonsten ist Wiederspruch auf eine Abmahnung im Mietrecht ziemlich sinnlos. Es geht hier nicht wie im Arbeitsrecht um Gehaltserhöhungen oder Beurteilungen. Ein bereits verärgerter Vermieter wird durch den Wiederspruch nur noch ungehaltener und wird Sie das bei jeder Gelegenheit spüren lassen. Warum versuchen Sie nicht mal ein paar Jahre lang die Küche nicht unter Wasser zu setzen? Der Vermieter könnte auch auf die Idee kommen Sie in Regress zu nehmen, für durch die Feuchtigkeit am Gebäude entstehenden Schäden. Also Ball flach halten.

XXX

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