Susanne
Der Bodenbelag (wahrscheinlich PVC-Platten) ist Mietsache, Instandsetzungsarbeiten sind daher Sache des Vermieters.
Die normale Abnutzung ist in der Miete enthalten. Nicht enthalten sind Schäden, die über die normale Abnutzung hinaus gehen bzw. durch andere Nutzungs als zum Nutzungszweck entstanden sind.
Selbst wenn sich hier Schäden finden, die nicht durch die normale Abnutzung entstanden sein könnten, kann der VM nur Schadenersatz zum Zeitwert verlangen, abgedeckt wird das auch durch eine Haftpflichtversicherung.