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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo und zwar "drückt mir folgender Schuh", wir sind vor gut 1 1/2 Jahren in dieses Haus gezogen, uns wurde versichert das es sich um eine langfristige Vereinbarung handeln wird (der Mietvertrag ist unbegrenzt), da das Haus noch nicht wirklich bewohnbar war, hat mein Mann(selbständig) damals säntliche Aufträge abgeblasen und mit seinen beiden Mitarbeitern "unser" Haus fertig gemacht,die Bauphase war miet..aber nicht Nebenkostenfrei.2 Montae, die Kosten übertrafen dies allerdings um ca.2300 Euro (incl.Arbeitsleistungen). Wir haben dies dem Vermieter mitgeteilt, ihm auch die Rechnung gegeben, aber damals nicht gestritten, da wir eben auf ein gutes Mietverhältnis hofften. Der Vermieter ist im Ausland tätig und als er im Sommer bei uns war, als ich fragte, das er das Haus ja für sich und nicht für andere gekauft hat und natürlich hier wieder einziehen wird...Wir waren geschockt und mein mann sehr verärgert, zumal der Verlust durch die verlorene Zeit, eigentlich die o.g. Rechnung überstieg, somit mahnte er den Betrag an, der Vermieter behauptete er hätte die Rechnung nie gesehen, auch die eingeschaltete Inkasso Firma konnte noch nichts erreichen, so dass mein Mann sich bei einem Bekannten erkundigte und der ihm empfahl in der geforderten Höhe die miete einzubehalten. Das haben wir nun gemacht, aber so richtig weiß ich nicht ob dies rechtens ist oder ob es besser ist, die nun fehlende Miete zu zahlen und die andere Forderung per Mahnbescheid etc. einzufordern? Dazu muß ich vielleicht sagen, er hatte uns nach Einbhaltung der Miete sofort fritslos gekündigt, dem haben wir dann mit eigener Kündigung nochmal entgegengewirkt, d.h. im Oktober werden wir auf jeden Fall hier ausgezogen sein. Verschwiegen wurde uns übrigens auch, das einer von beiden vorhandenen Ställen und ein Großteil des gemieteten grundstücks nicht nutzbar ist, inzwischen dort sogar eine Baustelle ist, die uns angelündigt wurde, aber keine Mietminderung akzeptiert, trotz erheblicher Einschränkungen für uns und unsere Kinder, ferner wurde der zaun einfach weggenommen, so das auch noch sämtliche Hühner von uns vom Fuchs geholt werden konnten.... Über eine Antwort wäre ich sehr glücklich.
Achso, Kaution wurde trotz allem in Höhe von 1500 Euro verlangt und auch von uns bezahlt.
Herzliche Grüße nanny
Stichwörter: forderungen + gegen + vermieter

2 Kommentare zu „Forderungen gegen den Vermieter”

Der_Mario Experte!

Ihr dürft die Miete einbehalten, das ist rechtlich ok. Aufgrund dessen ist auch eine Kündigung durch den Vermieter unbegründet.

schnorps40

Eine fristlose Kündigung ist erst möglich, wenn mind. 2 Monatsmieten geschuldet werden.

Ob eine Verrechnung der Forderungen mit der Miete möglich ist, könnte der Mietvertrag klären.
Sollte der Mieter z.B. ein Ehepaar sein, die Forderungen aber von der Firma XY ausgestellt sein,
könnte der rechtliche Zusammenhang fehlen, um mit der Miete zu verrechnen.

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