Gast
Hallo KillaSogge,
mit der Mietrechtsreform wurde die Kündigungsfrist auf 3 Monate für die Mieter vereinheitlicht. Begründet wurde dieses mit der höheren Flexibilität, die für den Mieter gewährleistet sein muss.
Eine noch kürzere Frist ergibt sich nur, wenn so starke Mängel an der Wohnung bestehen, dass ein weiteres Warten auf Mangelbeseitigung nicht zumutbar ist.
Wird aber vermutlich nicht zum Tragen kommen, wenn du bisher nicht auf Mangelbeseitigung bestanden hast.
Viele Grüße
Volker
volker*
Hallo KillaSogge,
mit der Mietrechtsreform wurde die Kündigungsfrist auf 3 Monate für die Mieter vereinheitlicht. Begründet wurde dieses mit der höheren Flexibilität, die für den Mieter gewährleistet sein muss.
Eine noch kürzere Frist ergibt sich nur, wenn so starke Mängel an der Wohnung bestehen, dass ein weiteres Warten auf Mangelbeseitigung nicht zumutbar ist.
Wird aber vermutlich nicht zum Tragen kommen, wenn du bisher nicht auf Mangelbeseitigung bestanden hast.
Viele Grüße
Volker