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Forderungserlaß durch Kautionsabrechnung und Auszahlung des Guthabens
Rechnet der Vermieter ein Mietverhältnis unter Berücksichtigung der Kaution ab und zahlt er das Abrechnungsguthaben an den Mieter aus, so können damit nicht berücksichtigte Forderungen des Vermieters erlassen worden sein.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2001, Aktenzeichen: 24 U 133/00, WM 2001, S. 439.