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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Miteinander,

ich hatte meine Wohnung zum 31.12.2003 gekündigt und habe nun meine Kautionsabrechnung bekommen. Das Mietverhältnis bestand 8 Monate. Für Streicharbeiten an Wand- und Deckenflächen, sowie Heizung und Türfutter berechnet mir der Vermieter 244 Euro.
Als Rechnungsgrundlage nimmt er Rechnungen in Höhe von 1830 Euro, die sind auf 5 Jahre zu sehen.

Die Rechnung sieht folgendermassen aus:
1830 Euro x 8 Monate / 60 = 244 Euro

Meine Frage an der Stelle ist, ist das so korrekt/berechtigt?

Vielen Dank.

Gruss
Sascha
Stichwörter: kautionsabrechnung

0 Kommentare zu „Kautionsabrechnung?!?!”

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