godofgrain hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
ich bin mir in der Interpretation einer Passage in einem gewerblichen Mietvertrag unsicher.
Und zwar heisst es:
"Zum 31.07.2013 erhält der Mieter ein Sonderkündigungsrecht, welches er mit einer Frist von 3 Monaten ausüben kann".
Wie ist das zu interpretieren?
a) Man kann bis zum 31.4 kündigen für Auflösung des Vertrages am 31.07 oder
b) Man kündigt am 31.07 und der Vertrag wird dann Ende Oktober aufgelöst?
Vielen Dank