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Kündigungsschutz: Konzernholding als Kleinbetrieb
Das Kündigungsschutzgesetz ist auf Kleinbetriebe mit weniger als 6 Mitarbeitern nicht anwendbar. Nichts anderes gilt, wenn eine Holdinggesellschaft mit nur 5 Mitarbeitern über einen „millionenschweren“ Konzern mit zahlreichen Tochtergesellschaften und mehreren hundert Mitarbeitern „regiert“. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts kommt es bei der Beurteilung der Betriebsgröße immer nur auf den einzelnen Betrieb an. Das Kündigungsschutzgesetz ist dann zwar auf die jeweiligen Tochtergesellschaften, aber nicht auf die Holdinggesellschaft anwendbar.
Urteil des BAG vom 13.06.2002
2 AZR 327/01
NJW Heft 27/2002, Seite VIII