Der_Mario
Hallo ms.bisley,
es ist Aufgabe des Vermieters, dafür zu sorgen, dass der Keller nicht nass wird.
Das Amtsgericht Düren hat einem Mieter eine Mietminderung von 5 % zugestanden, wenn der Keller nach Regenfällen nass ist (habe das Aktenzeichen leider nicht parat). Ob da bei Euch was drin ist, solltet Ihr mit Eurem örtlichen Mieterverein abklären.
Außerdem: Werden die Gegenstände eines Mieters im Keller durch Feuchtigkeit oder Schimmel beschädigt, kann vom Vermieter Schadensersatz gefordert werden. Eine Haftung des Vermieters ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn z. B. in der Hausordnung vor Feuchtigkeitsschäden gewarnt wird. Das hat das Amtsgerichtes Gera entschieden (Az.: 4 C 775/01).
Allerdings kann ich nicht sagen, ob das so ohne weiteres auf Euren Fall übertragbar ist, auch da solltet Ihr evtl. mal bei Eurem Mieterverein Rat suchen.
ms.bisley
danke dir für deine antworten werde mich dann dort mal schlaumachen.
LG
ms.bisley