mladjo hat diese Frage gestellt
Hallo
Ich bin vergangenem Sommer "notdürftig" umgezogen und würde gerne im juni wieder aus dieser mietwohnung ausziehen
der mietvertrag ist unbefristet und hat eine mindestvertragsdauer von 3 jahren jedoch mit einer aussitegsmöglichkeit nach einem jahr per gerichtsbeschluss (oder so ähnlich)
ich würde gerne wissen was es mit dieser gerichtssache auf sich hat bzw welche kosten da auf mich zukommen/zukommen könnten?
Ich bin für jede antwort dankbar
lg
Mladjo