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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgende Frage zu dem Mietvertrag von mir und meinen Freund.

Am 01.Januar.2003[/b:d14c5] sind wir in unsere neue Wohnung gezogen. zu §2 Mietzeit [/b:d14c5]steht folgendes:

Das Mietverhältnis beginnt am 01.Januar.2003[/b:d14c5], es läuft auf unbestimmte Zeit. Es kann jedoch erstmals zum 31.12.2005 [/b:d14c5]gekündigt werden.

- weiter steht dazu nichts.
- unter §3 Miete und Nebenkosten[/b:d14c5] steht unten noch das sich am
01.01.2004[/b:d14c5], 01.01.2005[/b:d14c5] und 01.01.2006[/b:d14c5] die Grundmiete mit jeweils 20€
erhöht.
- ich finde kaum noch was zum Thema Kündigung oder ähnliches im
Vertrag ausser zum Thema Kündigung vom Vermieter aber das ist in
unseren Falle ja egal
- unter §21 Fortsetzung des Gebrauchs[/b:d14c5] steht folgendes:
Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit
fort, so hat er als Nutzungsentschädigung den ortsüblichen Mietwert der
Wohnung, mindestens aber den zuletzt vereinbart gewesenen Mietzins,
zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vor-
behalten. §568 BGB findet für Vermieter und Mieter keine Anwendung.
Eine Vereinbarung, durch die das abgelaufende Mietverhältnis fortge-
setzt oder erneuert wird, bedarf stets der Schriftform.

- Hähhh?? Was soll das heißen, das wenn am 31.12.05 der Vertrag abläuft
(ich dachte er wäre unbefristet) das man nochmal einen neuen unter-
schreiben müsste?

Also ich finde weiter gar nix zu dem Thema im Vertrag. Die Sache ist,
dass wir gerne schon Anfang 2005 ausziehen würden. Ist das bei dem
Vertrag überhaupt möglich. Wir sehen gar nicht durch.
Könnten wir also mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen oder
geht das nicht wegen der vereinbarten Staffelmiete wobei da kein
Zusammenhang schriftlich dargelegt ist?
Ich hoffe mir kann jemand behilflich sein der sich auskennt.

Ps: Falls nix möglich ist wie sieht es aus wenn man einen Nachmieter
finden würde.

Danke schonmal für die Antwort(en)


mFG jUSTI
Stichwörter: frage + mietvertragkündigung

1 Kommentar zu „Frage zum Mietvertrag/Kündigung”

Asmodine aktiver Benutzer

Sieh mal unter Beppe "Wichtig: Kann ich ein Zeitmietvertrag vorzeitig kündigen?" nach. Die neuen Mietregeln gelten auch für deinen Vertrag. Es gibt definitiv keine befristeten Zeitmietverträge (ohne ausreichende Begründungen) mehr - und genau das versucht dir aber der Vermieter mit seinem Datum einzureden. 31.12.2005... <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

Fehlt der Hinweis auf den Befristungsgrund, haben Mieter und Vermieter in Wahrheit keinen Zeitmietvertrag vereinbart, sondern tatsächlich einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen. Konsequenz ist, dass der Vermieter, wenn er einen Kündigungsgrund hat, unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen kann, der Mieter grundsätzlich ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten das Mietverhältnis beenden kann.

Lieben Gruss
Asmodine

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