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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

gibt es Urteile zu, der zweite Termin ist NICHT kostenpflichtig, bitte lesen


Hat der Mieter den von der Abrechnungsfirma angekündigten Termin für die Ablesung der Heizkostenverteiler wegen seines Urlaubs abgesagt und einen neuen Termin vereinbart, dürfen ihm hierfür keine Kosten in der Heizkostenabrechnung berechnet werden. Für einen kurzen Weihnachtsurlaub muss der Mieter auch nicht seinen Wohnungsschlüssel beim Nachbarn oder der Hausverwaltung hinterlegen, um den Ablesetermin einzuhalten. (AG Hamburg, Az. 37 b C 1128/95, aus: WM 1996, S. 34 8)

Zwei Ablesetermine im Abstand von 14 Tagen sind angemessen und kostenlos für den Mieter. Erst, wenn er den zweiten Termin nach rechtzeitiger Ankündigung schuldhaft verpasst und ein dritter Termin notwendig wird, können die Kosten hierfür vom Mieter verlangt werden. Das gilt auch, wenn die Wärmemessdienstfirma die Kosten für die Zweitablesung vom Vermieter verlangt. (LG München I, Az. 12 O 7987/00, aus: WM 2001, S. 190)
Stichwörter: heizkostenablesedienst + frage

3 Kommentare zu „Frage zum Heizkostenablesedienst”

Gast Experte!

Hallo, ich bin entzückt über dieses super Forum, nachdem mich ein Bekannter darauf verwiesen hat. Habe einige Schwierigkeiten mit meinem Vermieter und hoffe das mir hier jemand helfen kann!

Letztes Jahr bekamen wir einen Termin zur ablesung der Verdunsterröhrchen. An diesem Tag waren wir (meine Frau und ich) arbeiten und unsere Nachbarin, lies den guten Mann seine Arbeit machen!
OHNE UNSERE EINWILLIGUNG UND ABSPRACHE.
Da ich davon ausgehen muss, das es sich hier um Hausfriedensbruch handelt, der aber schon länger zurückliegt, frage ich mich ob es dennoch ein Grund ist fristlos zu kündigen!?

Zu dem Zeitpunkt waren die Nachbarin und dessen Mann, noch gute Freunde. Seitdem wir mit unserem Vermieter vor Gericht liegen, wegen der Nebenkostenabrechnung, änderte sich das kurz vor dem aufgehobenen Urteil des Richters, das zu unserem Gunsten entschieden war. Heute bekam ich dann das neue Urteil und habe verlohren, aber egal, never ending story.

Zudem ommt noch, das bei einem Auszug, den wir planen eine erneute Ablesung dur die Firma Brunata erfolgen soll, deren Kosten wir tragen sollen. Ist das Rechtens?

Weitere Fragen die eine andere Sachen betreffen stelle ich in den passenden Forum!

Ware super nett, wenn mir da jemand weiter helfen könnte, bin ziemlich sauere auf unseren Vermieter und fordere nur nach dem Recht, was die anscheinend als Whg Agentur versuchen auszuhebeln!

Gruss
Markus

Gast Experte!

Hallo, ich bin entzückt über dieses super Forum, nachdem mich ein Bekannter darauf verwiesen hat. Habe einige Schwierigkeiten mit meinem Vermieter und hoffe das mir hier jemand helfen kann!

Letztes Jahr bekamen wir einen Termin zur ablesung der Verdunsterröhrchen. An diesem Tag waren wir (meine Frau und ich) arbeiten und unsere Nachbarin, lies den guten Mann seine Arbeit machen!
OHNE UNSERE EINWILLIGUNG UND ABSPRACHE.
Da ich davon ausgehen muss, das es sich hier um Hausfriedensbruch handelt, der aber schon länger zurückliegt, frage ich mich ob es dennoch ein Grund ist fristlos zu kündigen!?

Zu dem Zeitpunkt waren die Nachbarin und dessen Mann, noch gute Freunde. Seitdem wir mit unserem Vermieter vor Gericht liegen, wegen der Nebenkostenabrechnung, änderte sich das kurz vor dem aufgehobenen Urteil des Richters, das zu unserem Gunsten entschieden war. Heute bekam ich dann das neue Urteil und habe verlohren, aber egal, never ending story.

Zudem kommt noch, das bei einem Auszug, den wir planen eine erneute Ablesung dur die Firma Brunata erfolgen soll, deren Kosten wir tragen sollen. Ist das Rechtens?

Weitere Fragen die eine andere Sachen betreffen stelle ich in den passenden Forum!

Ware super nett, wenn mir da jemand weiter helfen könnte, bin ziemlich sauere auf unseren Vermieter und fordere nur nach dem Recht, was die anscheinend als Whg Agentur versuchen auszuhebeln!

Gruss
Markus

Gast Experte!

Hallo, ist bereits einige Zeit vergangen.
Habe hierzu noch eine Frage.
Für den 1. Ablesetermin werden anteilige Fahrtkosten berechnet, d. h. auf alle Nutzer verteilt.
Für den 2. Ablesetermin(nur ein säumiger Nutzer=Mieter) werden ebenfalls Fahrtkosten - 2. Sammeltermin berechnet, und wieder auf alle Nutzer verteilt.
Wie ist das zu verstehen, wenn es heißt 1. und zweiter Sammeltermin sind kostenfrei?
Danke für Antworten!
Gruß MR

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