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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in dem 6 einzelne Zimmer an Studenten vermietet sind. Gemeinsam werden die Küche genutzt, die Bäder meistens zu zweit. Jeder hat für ein Zimmer einen eigenen Mietvertrag. Die Miete wird monatlich pauschal bezahlt, z.B. 300 Euro für ein Zimmer mit Balkon, Bad zu zweit, Gemeinschaftsküche, Strom und Wasser alles inbegriffen.
Jetzt verlangt der Vermieten von einem (nicht allen) Mieter 20 Euro/Mon mehr Miete. Er begründet es damit das im Hausflur und der Küche das Licht nicht ausgeschalten wird und er habe diesen speziellen Mieter in verdacht.
Darf der Vermieter nur von einzelnen Personen mehr Miete verlangen? Müssen die Stromkosten nicht geteilt werden?

MfG Mike K

3 Kommentare zu „Stromkosten (Treppenhausbel.) pauschal um 20 Eur/Mon erhöhen”

Susanne Experte!

Bei einer Inklusivmiete wird wohl offensichtlich nichts geteilt. Natürlich kann der VM willkürlich von bestimmten Mietern eine Mieterhöhung verlangen. Der Mieter muss dieser aber auch zustimmen-stimmt der Mieter nicht zu, muss der VM die Zustimmung einklagen-möglicherweise läuft er mit seiner Begründung bei Gericht auf.
Kann sein-muss aber nicht

mikek

Wenn der Vermieter den Mietvertrag ändern will und der Vermieter nicht damit einverstanden ist heißt das das auch das Mietverhältniss vom Mieter her gekündigt werden kann? Fristlos oder mit im Vertrag vereinbarter Kündigungsfrist?

MfG Mike K

Susanne Experte!

Mit vereinbarter Kündigungsfrist kann der Mieter immer kündigen, für fristlos sehe ich keinen Ansatz-allerdings eine Voraussetzung für einen Auflösungsvertrag im beiderseitigen Einverständnis, denn der VM kann den MV ja nicht einseitig ohne Zustimmung ändern.

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