Susanne
Bei einer Inklusivmiete wird wohl offensichtlich nichts geteilt. Natürlich kann der VM willkürlich von bestimmten Mietern eine Mieterhöhung verlangen. Der Mieter muss dieser aber auch zustimmen-stimmt der Mieter nicht zu, muss der VM die Zustimmung einklagen-möglicherweise läuft er mit seiner Begründung bei Gericht auf.
Kann sein-muss aber nicht
mikek
Wenn der Vermieter den Mietvertrag ändern will und der Vermieter nicht damit einverstanden ist heißt das das auch das Mietverhältniss vom Mieter her gekündigt werden kann? Fristlos oder mit im Vertrag vereinbarter Kündigungsfrist?
MfG Mike K
Susanne
Mit vereinbarter Kündigungsfrist kann der Mieter immer kündigen, für fristlos sehe ich keinen Ansatz-allerdings eine Voraussetzung für einen Auflösungsvertrag im beiderseitigen Einverständnis, denn der VM kann den MV ja nicht einseitig ohne Zustimmung ändern.