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cdrohling hat diese Frage gestellt
Letztes Jahr bin ich immer nur so zum Auto gerutscht, wenn ich morgens um 6.00 los musste und noch der Schnee lag. Davor habe ich auch jetzt wieder Angst. Schließlich hat es hier schon ordentlich angefangen zu schneien. Unser Hausmeisterservice bringt es in Sachen Winterdienst also wirklich nicht. Wenn der Hausmeister überhaupt gestreut hat, dann auch nur alle paar Tage, was natürlich viel zu wenig Salz war. Da kann ja echt schnell was passieren. Doch wer trägt denn dann die Haftung? Muss ich dann selbst für das Schneeschippen sorgen, damit es zu keinerlei Vorfällen kommen kann? Rechtlich ist das ja nicht meine Aufgabe, oder - steht jedenfalls hier? Mir bleibt aber irgendwie auch nicht wirklich was anderes übrig. Kann ich dann denn wenigstens die Miete ein wenig mindern? Im Mietpreis sind bei mir nämlich auch 60 Euro für die Hausinstandsetzung mit enthalten. Da ist so was wie die Wartung des Aufzuges, des Hinterhofes und auch die Kosten für den Hausmeister mit drin.

1 Kommentar zu „Frage zum Winterdienst”

data100data100 Profi 23.12.2011 02:16

Dafür bieten die jeweiligen Gemeindesatzungen Anhaltspunkte. In der Regel ist eine Streupflicht für die Zeit zwischen 7 Uhr und 20 Uhr vorgesehen, also für die Zeit des Berufsverkehrs. Am Wochenende beginnt die Streupflicht meist ab 9 Uhr. Aber auch außerhalb dieser "Kernzeit" kann es auf Grund von besonderen Anlässen notwendig werden, noch mal zum Besen zu greifen, etwa bei Veranstaltungen. Ein Urteil dazu: Stürzt ein Mieter morgens um 6.05 Uhr auf einer rutschigen Außentreppe, so kann der Vermieter dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az: 24 U 143/99).

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