MichaRecht
Hallo Otto,
also als erstes kann der Vermieter sogenannte Mahnkosten erheben. Jedoch sollten diese Kosten mit den tatsächlichen Aufwendungen im Verhältnis stehen. Die 15,- Euro sind zwar sehr hoch aber dagegen anzugehen wird sehr schwer. Wenn die Miete am 3. des Monats auf seinem Konto sein soll muss sie das auch und nicht erst am 7. des Monats, das bedeutet ich sollte so überweisen das ich auch die sogenannten Bankarbeitstage mit berücksichtige (Sonnabend, Sonntag und Feiertage sind keine Bankarbeitstage). Wenn ich z.B. am 1. des Monats die Überweisung abgebe kann es sein das sie erst am 4. des Monats beim Zahlungsempfänger ist, also zu spät.
Die Mietsachen Wohnung, Balkon, Keller usw. müssen so behandelt werden das diese keinen Schaden nehmen. Die gemieteten Sachen müssen erhalten werden. Das bedeutet ich darf sie nicht total herunterwirtschaften (verwahrlosen). Nach den Schilderungen könnte der Eindruck entstehen das Ihre Kinder nicht für sich Sorgen können und die Wohnung total zerstört haben. Wenn das So ist, was ich nicht annehme, dann kann ein Vormund / Betreuer per Gericht bestimmt werden.
Da aber alle drei Kinder einer geregelten Arbeit nach gehen und sonst auch nicht auffällig geworden sind (Anzeigen Polizei usw.) dürfte es keine Schwierigkeiten mit der Stadt geben.
Ich würde den „Spieß“ rumdrehen.
Als erstes sorgen Sie dafür, dass alle gemieteten Sachen – Räume aufgeräumt werden und es „Sauber“ ist. Eine allgemeine Grundordnung muss zu erkennen sein das betrifft auch essen im Kühlschrank, saubere Sachen im Schrank, keine verschimmelten Lebensmittel usw..
Wenn das alles stimmt würde ich für jeden Mangel anzeigen und um Abstellung bitten. Tut er es nicht – Mietminderung, Ersatzvornahme eben alles was dazu gehört
Ist denn schon eine Betriebskostenabrechnung gekommen? Bei dem Leerstand wird das Interrestant.
Ich hoffe ich konnte einige Sachen erklären.
Otto_Z
Nein,
es wurde in den 2 Jahren nie eine Jahresbegleichung geschickt, was mich auch sehr verwundert. Die Wohnung wurde Ordentlich hergerichtet, Laminatböden reingebaut. Es sieht schön und Wohnbar aus.
Es bestehen weder Anzeigen noch sonstige Beanstandungen aufgrund Lautstärke/RUhestörung etc. Gab es nie.
Naja, klar, er sitzt am längeren Hebel.
Was aber betrifft explizit seine Wortwahl?
Gruß Otto