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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
ich habe den Stromversorger gewechselt, aber der Alte lässt mir keine Ruhe. Ich will erst einmal den ganzen Fall von Anfang an hier darlegen.
Anfang 2007 haben wir uns entschlossen das Stromversorgungsunternehmen aus umwelttechnischen Gründen zu wechseln. Am 01.03.07 war dann soweit, wir waren bei einem unternehmen, dass seinen Strom aus 100% regenerativen Anlagen gewinnt. So weit so gut. Ein paar Tage später haben wir das Angebot unseres Vermieters wahrgenommen, eine Etage höher zu ziehen. Da fing der Ärger an.
Wir benachrichtigten beide EVUs (Die Stadtwerke für das Gas, und den neuen Anbieter für das Strom). Obwohl ich extra gesagt habe, dass ich bei den Stadtwerken nur Gas haben möchte, bin ich wohl irgendwie wieder in die Stromkunden reingerutscht. Aber ich habe erst einmal nichts davon mitbekommen. Ca. im Mai dann habe ich eine Mahnung der Stadtwerke bekommen. Ich muss ehrlich zugeben, dass ich sie nicht genau gelesen habe und dachte es handelt sich dabei um die Abschlussrechnung aus der alten Wohnung. Ich habe gezahlt. Einen Monat später also ca. im Juni habe ich wieder eine Mahnung über den gleichen Betrag bekommen. Ich habe mich gewundert und bin zum Servicecenter der Stadtwerke gegangen. Ich habe ihnen den Fall genauso dargelegt wie ich ihn auch hier bis jetzt beschrieben habe und mir wurde versicht, dass es sich nur um ein versehen gehandelt habe und ich mir keine Sorgen machen bräuchte. Mit dem Ergebnis, dass ich kurz darauf wieder eine Mahnung im Briefkasten hatte. Ich wiederholte die Prozedur bei den Stadtwerken, wo man sich wunderte aber meinte die Lage im Griff zu haben. Ein weites mal schickte man mich nach Hause mit dem Versprechen alles zu regeln. ein bis zwei Wochen später folgte die Mahnung.
Ich habe das ganz bis in den August bestimmt 4 bis 5 mal wiederholt. Beim letzten mal als ich da war wurde mit gesagt, dass es sich um ein Kommunikationsproblem zwischen dem Servicecenter und der Finanzabteilung handeln würde und dass ich mich selbst darum kümmern müsste. Man gab mir einen Namen und eine Zeit (08-12 Uhr) und schickte mich fort. Ich war stocksauer. Habe mich nun an meinen neuen Stromversorger gewannt und dort meinen Fall vorgebracht. Man sagte mir ich hätte das alles gar nicht auf eigene Faust zu regeln versuchen müssen, und man würde sich nun darum kümmern. Ein bis zwei Wochen später kam die (von mir schon erwartete) Mahnung. Ein erneuter Anruf bei dem neuen Energieversorger hatte zum Ergebnis, dass ich ein paar Tage später einen Anruf bekam, dass die Sache nun ein für alle mal vom Tisch sein und ich nichts mehr damit zu tun habe. Ich habe mich gefreut und gedacht nun wäre alles geregt.
Ich habe die ganze Zeit weder für Strom (bei den alten Stadtwerken) noch für Gas bezahlt, weil ich keine einzelne Rechnung bekommen habe nur über das Gas, da ich nicht wollte, dass es so aussieht, als würde ich klein bei geben und doch für den Strom bei den Stadtwerken zahlen. Also habe ich auf die (reine) Gasrechnung der Stadtwerke gewartet. Bis gestern. Als ich Abends nach Hause kam fand ich einen kleinen Brief im Briefkasten in dem eine Zwangssperrung für meinen Stromzähler (!) enthalten war. Scheinbar war kein anderer Mieter zu der Zeit im Haus, der den Elektriker der Stadtwerke herein gelassen hat, ansonsten hätte ich wahrscheinlich gestern schon keinen Strom mehr gehabt. Auf diesem "Zwangsperrungszettel" war ein betrag genannt den ich zahlen sollte, der sich WIEDER auf Strom und Gas bezog.

Das ist nun mein "Leidensweg". Von euch möchte ich nun wissen was es damit auf sich hat, bzw. wie ich mich verhalten sollte. Also z.B. Falls der Stromzähler widerrechtlich (?) abgeschaltet werden sollte, könnte ich dann eine Schadensersatzklage ins Rollen bringen?
Habe ich einen Fehler gemacht, indem ich nicht für das Gas die Abschläge gezahlt habe?

In jedem Fall werde ich heute mit beiden Parteien noch einmal sprechen und mal sehen was sie sagen. Ansonsten bin ich auch mir meinem Latein am Ende.

Mit freundlichen Grüßen Mieter 81
Stichwörter: evu + Ärger

1 Kommentar zu „Ärger mit dem EVU”

Ghostraider Experte!

So leid es mir tut, aber das ist mehr ein Vertragsrecht und hat mit Mietrecht wenig zutun.
Ich kann Ihnen nur raten sich sofort an einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht, (ach im Grunde können es alle) zu wenden und dieser soll die EVU´s anschreiben.

Gruß
ghost

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