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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
ich habe folgendes recht kostenintensives Problem: ich wohne seit etwas über einem Jahr in einer Mietwohnung - meiner ersten eigenen Wohnung. Die vorige Jahresendabrechnung war demnach auch meine erste und ich hatte noch keine Vergleichsmöglichkeiten. Damals wurde zuerst nach dem Modell 80:20 berechnet, nachträglich aber auf 70:30 umgestellt. Für mich bedeutete das 20 € mehr. Ich fragte beim Vermieter nach, der mir dann erklärte, das läge daran, dass ich die Wohnung erst 3 Monate bewohnte - ansonsten würde sich das lohnen...
Nun, hier hab ich den Fehler gemacht nicht weiter drüber nachzudenken. Ich bezahlte und gut.
Jetzt kam letzte Woche allerdings die aktuelle Abrechnung - viel zu hoch, wie mir erschien. Ich rechnete mir also einmal aus, wieviel ich tatsächlich verbraucht hatte - also eine Aufstellung 100:0. Die Differenz betrug immerhin deutliche 190€ - etwa 30% der zu zahlenden Summe.
Selbstverständlich hab ich nicht wie in der Sauna geheizt, aber zu wenig sicherlich auch nicht. Die Wohnung über mir steht zudem leer. Wenn es bei mir also doch einmal kälter als nötig gewesen sein sollte, dann konnte das über mir niemanden zum verstärkten Heizen bewegen.
Meine Frage nun: kann mir der Vermieter die Heizkostenaufteilung 70:30 einfach so aufzwingen? Mir geht das gegen mein Rechtsverständnis, da ich ja zwangsläufig für etwas zahle, das ich nicht nutze.
Kann es sein, dass der Vermieter so einfach nur die leer stehenden Wohnungen im Haus (nur 5 von 9 sind derzeit bewohnt) finanzieren will?
Hoffe auf schnelle Hilfe.

Danke im Voraus,
Stefan

P.S.: Habe eben schon etwas von einer 15%igen Kürzung der nach Wohnfläche berechneten Summe gelesen. Allerdings ist das doch bloß ein Tropfen auf den heißen Stein - dann würde ich immer noch 150€ mehr bezahlen als ich tatsächlich genutzt habe.

13 Kommentare zu „Fragwuerdige Gerechtigkeit der Heizkostenaufteilung”

Mieterschreck

Soviel ich weis ist laut §9 der Heizkostenverordnung der Prozentzatz gesetzlich vorgeschrieben und wird wie folgt definiert:
Brauchwasser 18%
Heizung 82%
Die Prozentuale Aufteilung ist nur bei fehlenden Warmwasserzählern zulässig!!!

Schnapp

Hab mir eben auf deinen Hinweis hin einmal besagte Heizkostenverordnung[/url:19dd7] vorgenommen. Ich bin ja nicht dumm, aber dieses Kauderwelsch hab ich auch nach zweimaligem Durchlesen nicht verstanden.
Entnehme ich der Verordnung richtig, dass eine Aufteilung auf minimal 30:70 zu Ungunsten aller Mieter gesetzlich festgeschrieben ist?!(Soll heißen: max 70% werden verbrauchsabhängig herangezogen)
Widerspricht sich das nicht irgendwo, wenn im Folgenden von einer Pflicht zur nutzungsabhängigen Kostenverteilung die Rede ist??
Mir erschließt sich der Sinn einer Aufteilung mit jedem Mal weniger, je öfter ich darüber nachdenke...
In dem Haus sind alle Wohnungen in etwa gleich groß - niemand hat also irgendwelche Vor- oder Nachteile aus unterschiedlichen Heizverhältnissen zu befürchten. Wieso kann man dann nicht zu 100% nach Verbrauch berechnen. Letztendlich bezahlt man doch dafür, dass einige Wohnungen leer stehen oder auch weil die Wärmedämmung des gesamten Objektes nicht modernem Standard entspricht. Kann es denn gerecht sein, diese Wärmeverlustfaktoren auf Mieter abzuwälzen, die nichts dafür können und ja ohnehin schon aus genau denselben Gründen mehr heizen müssen, um angenehme Temperaturen zu erreichen. Hab ich irgendwo einen Denkfehler - ich weiß, ich steigere mich immer in so etwas hinein - oder ist es tatsächlich so, dass ich doppelt geschröpft werde?

Rano Experte!

Du zäumst das Pferd von hinten auf!

Der Vermieter wird -so oder so- alle Brennstoffkosten auf die Mieter umlegen. Von daher ist es (zumindest für die gesamte Mieterschaft) schnuppe, welche Verteilung er wählt.
Der erstgenannte Schlüssel (80:20) war nicht rechtens.

Gruß
Ralph

Schnapp

1. Danke fuer die Zurechtweisung! <!-- s ;) --><!-- s ;) -->

2. Es sind trotzdem noch fast 200 Euro, die ich "zuviel" bezahle. Ist da die Verhaeltnismaessigkeit denn noch gegeben??

3. Ist die 15%ige Kuerzung des willkuerlichen Anteils schon das hoechste der Gefuehle, oder gibt es eventuell noch andere - besser versteckte - Klauseln?

4. Brauchwasser 18%
Heizung 82%
Die Prozentuale Aufteilung ist nur bei fehlenden Warmwasserzählern zulässig!!![/quote:4801b]
Wie bitte? Sry, hab den Kern des Postings nicht ganz verstanden <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

Gilt fuer Warmwasser das gleiche wie fuer die Heizkosten?

Berni911 Experte!

Hallo, das was er da schreibt is Quatsch, vergiss es ganz schnell wieder!

Du hast ja nicht geschrieben, was hier 70:30 aufgeteilt wird. In der Heizkostenverordnung steht drin, das der verbrauchsabhängige Teil der Heizkosten zwischen 50 und 70 % liegen darf. Analog dazu der verbrauchsunabhängige zwischen 50-30%. Zusammen ergibt das dann wieder 100% der Heizkosten.

Damit die Mieter nicht wie die Wilden heizen, legt man natürlich nach dem Verursacherprinzip die Kosten um ==&gt; 70:30, wer viel heizt, zahlt auch viel. Die 30% Grundkosten sind dafür da, damit Messfehler und einiges anderes Zeugs nicht nur von einem Mieter getragen wird. Würde man also 100% nach Verbrauch umlegen, könnte es im Extremfall dazu kommen, dass ein Mieter alles bezahlen muss. Daher der Grundkostenanteil. Den wenn der Mieter auch nichts verbraucht, so wird ihm doch die Heizleistung zur Verfügung gestellt, Schornsteinfeger kommt, Strom für Pumpen und er nutzt auch die nicht erfasste Wärme für die indirekte Erwärmung seiner Wohnung.

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

fin Experte!

Bitte bedenken Sie, dass ein Leerstand immer auf Rechnung des Vermieters geht und ihm auch abgerechnet wird. Kein anderer Miete zahlt für eine leerstehende Wohnung mit.

Schnapp

Hallo zum (vermutlich) letzten Mal!

Eigentlich kann ich mittlerweile so ziemlich alles nachvollziehen (auch wenn es immer noch im hoechsten Masse ungerecht ist). Mir stellt sich nur weiterhin die Frage nach der Verhaeltnismaessigkeit: ist es normal, dass der verbrauchsunabhaengige Anteil den verbrauchsabhaengigen um fast 10% uebersteigt?? Das bedeutete doch im Umkehrschluss, dass, wenn ich alle Heizungen ueber den gesamten Abrechnungszeitraum hinweg abgedreht lassen wuerde - und damit 0 Verbrauch haette, ich trotzdem noch mehr bezahlen muesste, als ich bei normaler Heizungsnutzung tatsaechlich innerhalb meiner Wohnung verbrauchen wuerde. Wer es jetzt noch schafft mir hier eine Gerechtigkeit erklaerlich zu machen, der hat nen Preis verdient!

Mich erinnert das zu sehr an die Abzockmethoden der GEZ, bei denen man ja auch fuer einen kaputten Fernseher mit gesprungener Bildroehre, der irgendwo auf dem Dachboden verschimmelt u.U. Gebuehren bezahlen muesste, weil nicht die Nutzung desselben sondern nur das blosse Vorhandensein eines Kabelempfaengers, und damit die theoretisch moegliche Nutzung gebuehrenpflichtig ist.

Susanne Experte!

Im Leben ist vieles ungerecht, darüber zu diskutieren, was gerecht ist und was nicht ist doch sehr müssig.
Vielleicht halten es auch viele Menschen für ungerecht, dass Du die Möglichkeit hast, eine Wohnung mit Heizung mieten zu dürfen....

Schnapp

Moooment!
Mod oder nicht - so geht es nicht! Die[/i:14b8d] Diskussion fuehren wir hier nicht!
Ich habe unter den gegebenen Umstaenden[/u:14b8d] ein Verstaendnisproblem, das ich in diesem Forum zu loesen versuche. Wenn wir alles Ungerechte einfach so hinnehmen wuerden, dann braeuchte man doch auch kein Forum, oder?Ausserdem ist laut des Rubrikennamens das Vorhandensein einer Heizung in diesem Forum praktisch schon vorausgesetzt. Andere Themen werden in anderen Foren diskutiert!

Also buedde keine Verweise auf kranke Kinder in Afrika, ok?

Susanne Experte!

Falsch! Deine Diskussion führen wir hier nicht.
Dies ist ein Rechtsforum - dass Recht nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat, hast Du ja inwzischen begriffen, daran ändert aber auch jegliche Diskussion nichts.
Lediglich Dein Beispiel mit der GEZ finde ich an der Stelle ganz gut: eine Gebühr, die ich auch ziemlich ungerecht finde, die aber deutschem Recht entspricht.

Schnapp

Na so gefällt mir die Diskussion doch! <!-- s ;) --><!-- s ;) -->
Nachdem ich viele Beiträge in diesem Forum gelesen hatte, hab ich mich wohl tatsächlich dazu hinreißen lassen vom Thema Mietrecht abzuschweifen, da hier maximal 5% aller Beiträge wirklich unter diese Rubrik fallen. Nach meiner Auffassung suchen die meisten hier trotzdem eher menschliche Hilfe. Wer sich einmal die komplette Heiskostenverordnung durchgelesen hat, sucht außerdem zunächst wohl eher Erläuterungs- als Rechtsbeistand.
Hier nun meine grundlegende Verständnisfrage:
In besagter Verordnung wird verbrauchsabhängige Heizkostenaufteilung festgelegt. Ist es demnach rechtmäßig(auch wenn alle aufgegliederten Konditionen der Verordnung eingehalten werden), dass ich für den verbrauchsunabhängigen Teil der Kosten stärker zur Kasse gebeten werde als für den verbrauchsabhängigen? Oder heißt das, was in der Verordnung steht, wie so oft in Rechtstexten, etwas ganz anderes, als von der Gebrauchssprache vorgesehen ist??

P.S.: Keine Sorge, ich möchte nicht streiten - nur diskutieren. <!-- s ;) --><!-- s ;) -->

Susanne Experte!

Das scheint doch egal: wenn ich als Rentner meinen Winter auf Teneriffa verbringen, werden meine verbrauchsabhängigen Kosten gegen Null tendieren (?) und die verbrauchsunabhängigen sind demnach höher.

Fakt: ich zahle für eine Heizung schon mal grundsätzlich, nur weil sie "da" ist.
Ist ja auch bei der gesamten Wohnung so: ich muss Miete bezahlen, bin aber nicht gewungen, dort zu wohnen. Nebenkosten (sog. kalte BK) zahl ich ja auch oft verbrauchsunabhängig.
Ist ja nicht so, dass der Vermieter Abwesenheiten wie Urlaub oder Krankenhausaufenthalte abzieht.... <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

Schnapp

Das leuchtet mir soweit alles ein! Danke bis hierher schon einmal! Trotzdem kann ich noch nicht ganz zur Ruhe kommen. Das Geld sitzt bei mir nun mal nicht ganz so locker, also kaempfe ich bis zum letzten Tropfen Heizgas <!-- s ;) --><!-- s ;) -->
Hier sind jetzt u.a. Erfahrungswerte gefragt, oder aber jemand hier ist so kompetent und kann das ganze eventuell sogar mal durchrechnen:
Fakten:
- sanierter Altbau
- 8 von 9 Wohnungen im Berechnungszeitraum(die meiste Zeit ueber)bewohnt
- meine Wohnung: 70qm; unter und neben mir bewohnt - ueber mir nur zeitweilig
- Anbieter: Stadtwerke Leipzig; Verteilschluessel 70:30

Wie hoch sollten die verbrauchsunabhaengigen Kosten in etwa ausfallen?
Schaetzen ist durchaus erwuenscht. Ich moechte einfach mal ein paar Zahlen zum Vergleichen haben. Kann ja auch sein, dass irgendetwas mit der Daemmung nicht in Ordnung ist, oder sonstwas dergleichen. Kann aber auch sein, dass ich einfach ne falsche Vorstellung habe und die Summe im Rahmen liegt.
Freu mich auf Antworten!

Danke schon mal!

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