Gast hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezogen auf bezahlte Betriebskostennachzahlungen.
Mein Problem ist, dass mein 80 jähriger Großvater einen alten Mietvertrag hat, bei dem nur 4 Positionen für die BK-Abrechnung abgerechnet werden dürfen.
Seit 2001 hat der Vermieter fälschlicherweise Positionen abgerechnet, zu denen er lt. Mietvertrag gar nicht berechtigt ist.
Auch die Heizkostenabrechnung hat der Vermieter gar nicht mit der BK-Abrechnung meinem Opa zugeschickt, sondern nur auf seiner BK-Abrechnung vermerkt wieviele HK entstanden sind und zu zahlen sind.
Mein Opa hat diese Nachzahlungsforderungen bezahlt, da er keinen Ärger wollte und sich mit dem Mietrcht natürlich überhaupt nicht auskennt.
Die BK-Abrechnung 2006 habe ich überprüft (da ich seit 2006 eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann mache), und bin auf dieses Problem gestoßen.
Als erstes habe ich der BK Abrechnung 2006 widersprochen und die BK-Nachzahlungen der letzten 3 Jahre zurückgefordert, da mir jemand gesagt hat, wenn die Bezahlung aus Unwissenheit folgt, ist dies keine deklaratorisch Schuldanerkenntniss.
Meine Frage ist ob jemand weiß, ob ich die Nachzahlungen der letzten 3 Jahre wirklich nachfordern kann?!
Zur Erinnerung mein Opa ist bereits 80 Jahre alt und auch nicht mehr der klarste im Kopf....
Deswegen ist meine Meinung, dass der Vermieter dies ausgenutzt hat und mein Opa die falschen Abrechnungen geschickt hat, da er wusste dass dieser aus Angst vor Ärger bezahlt.
Auf eine Hilfe von euch freue ich mich...