Berthelstal 07.12.2009 12:19
Einbruch ist kein Kündigungsgrund. Sie können deswegen nur eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
Weines1111 07.12.2009 12:20
Muss noch hinzufürgen das ich alleiniger Mieter bin.....nicht Untermieter
Weines1111 07.12.2009 12:22
Das heißt er kann jederzeit rein ohne das ich etwas tun kann, bis auf zur Polizei gehen ....
edy 07.12.2009 12:46
Hallo Weines1111,
ohne deine Einwilligung darf er nicht in
deine Wohnung.Gegen deinen Willen darf
er auch keinen Schlüssel von deiner
Wohnung haben.Ich würde dass Schloss aus-
tauschen und nach Auszug wieder zurück-
tauschen.
lg
edy