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Weines1111 hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe mal folgende Frage. Und zwar bin ich Untermieter (Einliegerwohnung) mit einem Zimmer.Anfangs alles schön, doch mein Vermieter der über mir Wohnt egelt mich langsam regelrecht raus.Ich habe zB ein Fenster in der Wohnung wo er noch einen kleinen Garten davor hat (nicht mit vermietet) wo er jetzt plötzlich eine Grillstelle draus gemacht hat ...das heißt im Sommer für mich Fenster zu.habe ich noch alle drei Augen zu gemacht und hab gesagt okay...jetzt gehts weiter.Jetzt hat er sich ein Schlagzeug gekauft und übt dort auch fleißig, leider zu jeder UIhrzeit, Sonntags...über die Mittagsruhe und so gehts grad weiter.Jetzt hat er vor ca 1 nem Monat den Hammer gebracht. Da ich unter der Woche meistens bei meiner Freundin bin, meinte er für mich in meine Wohnung täglich zu gehen um zu lüften, das sagte er mir auch noch und fühlte sich gut dabei.Ich wusste nicht mehr weiter und hab meinen Vater dazu geholt (ebenfalls Vermieter) darauf hin hat er mir seinen Schlüssel gegeben.(ich glaube nicht das er keinen mehr hat.Ich will raus hier, kann ich fristlos wegen Einbruch oder sonst was Küngigen .,...????BItte um eure Hilfe ich bin am verzweifeln Grüße

4 Kommentare zu „Fristlose Kündigung, beim begehen ohne Erlaubnis”

Berthelstal Experte! 07.12.2009 12:19

Einbruch ist kein Kündigungsgrund. Sie können deswegen nur eine Anzeige bei der Polizei erstatten.

Weines1111 07.12.2009 12:20

Muss noch hinzufürgen das ich alleiniger Mieter bin.....nicht Untermieter

Weines1111 07.12.2009 12:22

Das heißt er kann jederzeit rein ohne das ich etwas tun kann, bis auf zur Polizei gehen ....

edy Experte! 07.12.2009 12:46

Hallo Weines1111,
ohne deine Einwilligung darf er nicht in
deine Wohnung.Gegen deinen Willen darf
er auch keinen Schlüssel von deiner
Wohnung haben.Ich würde dass Schloss aus-
tauschen und nach Auszug wieder zurück-
tauschen.

lg
edy

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