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Ausfall des Aufzuges, je nach Stockwerk, hier 5. Stock
Der Ausfall eines Personenaufzugs (hier in einem Studentenwohnheim) stellt einen Mangel des gemieteten Zimmers dar, der eine Minderung der Grundmiete rechtfertigt, deren Höhe sich nach der Geschoßlage des Zimmers richtet.
7,5 %
(AG Bremen WuM 87, 383)