Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir wohnen seit Anfang August 07 in einem (Teil-)Fachwerkhaus.
Bevor wir den Mietvertrag unterschrieben haben, hat uns unser Vermieter versichert, dass es noch nie Probleme mit Schimmel oder Schädlingen gab.

Nun schimmelt uns im Keller alles zusammen, weil die Wände feucht sind. Gestern war ein Vertreter einer Sanierungsfirma da, den wir beauftragt hatten, um die Ursache für den Schimmel zu bestätigen. Ergebnis: Feuchte Wände im Keller.
Die Rechnung für die Analyse habe ich erstmal übernommen, unser Vermieter hat versprochen, diese mir dann aber zu bezahlen.
Der Vertreter hat (die Firma will ja auch was verkaufen) gleich ein Angebot für die Beseitigung gemacht. Alles in allem so ca. 5000,-.
Unser Vermieter ist natürlich aus allen Wolken gefallen. Er will es jetzt selber machen, man brauche dazu ja nur etwas Zubehör aus dem Baumarkt.
Problematisch ist auch, dass zwischen dem Keller und unserer Wohnung vielen Öffnungen sind, so dass der Schimmel auch in die Wohnung kommen könnte.

Außerdem hatten wir gestern Besuch im Wohnzimmer von ungebetenen Gästen. Plötzlich fielen Putz/Beton-Stücke von der Decke aus einem Loch direkt neben einem Fachwerk-Balken. Wir haben zwar keine Mäuse gesehen, aber es deutlich kratzen hören und dauernd fielen über einen Zeitraum von 1/2h alle paar Sekunden diese Stücke von der Decke. Haben gleich bei unserem Vermieter angerufen und der kam vorbei und hat das Loch mit Bauschaum verschlossen.

Nun zu meinen Fragen:
- Darf der Vermieter die Wände im Keller selbst sanieren oder muss das ein Fachmann machen?
- Muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Mäuse aus der Decke verschwinden?
- Falls der Vermieter nichts tut, könnte man ihm ggf. Umzugskosten in Rechnung stellen?

Mündlich ist der Vermieter schon über die Mängel informiert. Nun wollen wir ihn aber sicherheitshalber schriftlich dazu auffordern, die Mängel zu beseitigen. Was wären angemessen Fristen, die wir ihm in diesem Schreiben geben sollten?

Danke für die Antworten
BitEater
Stichwörter: mängelbeseitigung + etc + fristen

1 Kommentar zu „Fristen für Mängelbeseitigung etc.”

Ghostraider Experte!

Ja, der Vermieter kann in seinem Haus selbst tätig werden.
Ja, der Vermieter muss dafür sorgen das das Haus von Ungeziefer befreit wird. (Kann er auch selbst machen) Auf Mäusejagt gehen hi hi)
Nein er brauch nicht für die Umzugskosten aufkommen.

Gruß
ghost

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.