Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe ein Problem.
Am 30.12. habe ich meine BKA für den Zeitraum 06.2004 bis 12.2004 bekommen.
Ich würde nun 200 € Gutschrift bekommen. Der Vermieter ist aber im Oktober 2005 insolvent gegangen. Das Verfahren soll in diesem Monat eröffnet werden.
In dem Schreiben was wir erhalten haben steht das uns deshalb die Gutschrift nicht ausgezahlt und nicht mit der Miete verrechnet werden kann und wir sollen unsere Miete weiterhin pünktlich an den Vermieter zahlen.
Ist es richtig, wenn ich dagegen einen Einspruch einlege und in einer Woche von meiner Miete die ich diesen Monat zahlen müsste die 200 € abziehe? Oder sollte ich lieber daruaf warten bis sich der Insolvenzverwalter bei mir meldet?
Danke schonmal für eine Antwort