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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

eine frage: Darf der Vermieter an die Kaution, um die Mietschulden zu begleichen?

Wir bekommen von Hartz4 die zulässige Warmmiete. Unsere Miete ist aber höher als wir sie vom Amt bekommen. Wir bekamen vom Vermieter einen Freistellungsschreiben für die Wohnung und diese wurde aber vom Amt nicht anerkannt. deswegen bezahlen wir jetzt nur die Miete, die wir vom Amt bekommen.
jetzt hat der Vermieter den Rest von der Kaution genommen!

Ist dieses zulässig, das der Vermieter den Rest der Miete von der Kaution nimmt?

Ich bedanke mich für Eure Antwort im voraus.

Gruß Mick
Stichwörter: kaution + mietschulden + vermieter

1 Kommentar zu „Darf der Vermieter an die Kaution, um die Mietschulden......”

Susanne Experte!

Grundsätzlich: den Vertrag mit dem Vermieter hat der Mieter und nicht das Amt. Wenn die vereinbarte Miete lt. Vertrag höher ist als die Überweisungen des Amtes hast Du als Mieter den Ausgleich zu bezahlen oder Du suchst Dir eine andere Wohnung, die preiswerter ist.
Wer soll denn bezahlen? Der Vermieter ist bestimmt keine Depandance des Sozialamtes.
Die Kaution musst Du wieder auffüllen bzw. die Mietdifferenz nachbezahlen. Ich denke, falls sich die Schulden auf 2 MM belaufen, die durch die Differenz entstehen, wirst Du spätestens gekündigt. Unter Abmahnung kann der VM Dir auch früher ordentlich kündigen.

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