mono 12.10.2011 19:44
Diese Kündigung ist a priori unwirksam. Für die Kündigung von Wohnraummietverhältnissen ist zwingend die schriftform vorgeschrieben. Eine per Email ausgesprochene Kündigung erfüllt dieses Kriterium nicht.
Des Weiteren hat der Mieter sein berechtigtes Interesse darzulegen - vorliegend auch nicht geschehen. Weiteres hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/K_ao_vermiet.htm
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kuend_zverzug.htm
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kuendig_aussero.htm
mono 12.10.2011 19:45
Des Weiteren hat der Mieter sein berechtigtes Interesse darzulegen - vorliegend auch nicht geschehen.
Der Vermieter hat natürlich sein berechtigtes Interesse darzulegen.
Bladder 13.10.2011 06:30
Ich sehe das auch so wie mono.
Die Kündigung ist unwirksam!
Berthelstal 14.10.2011 09:28
Da die Kündigung unwirksam ist, wie bereits dargelegt, können Sie natürlich nun auch nicht ohne Kündigungsfrist ausziehen. LOGO!