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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

mein Mann und ich sind letzte Woche in ein Mehrparteienhaus eingezogen. Da meine Mutter einen Unfall hatte und in nächster Zeit nicht auf Ihren Hund aufpassen kann, mussten wir ihn zur Pflege nehmen. Nun ist es so, dass laut Hausordnung das Halten von Hunden verboten ist, der Mietvertrag besagt, dass jegliche Tierhaltung (mit Ausnahme von Kleintieren) der Genehmigung des Vermieters bedarf. Unsere Vermieterin befindet sich auf Kur und ist demnach nicht zu erreichen. Nun hat die Hausverwaltung bestimmt, dass der Hund bis nächste Woche wieder weg muss. .
Wir wissen nun wirklich nicht, was wir machen sollen, zum Umziehen in eine hundefreundliche Wohnung reicht die Zeit nicht. Die einzige Möglichkeit, die wir hätten, dass wir von dem Haus meiner Mutter immer pendeln, aber das ginge nicht jeden Tag, weil es einfach zu weit ist.
Kann man sich da vielleicht irgendwie auf ein Besuchsrecht berufen, wenn der Hund z.B. nur 3 tage die Woche hier übernachtet? dazu muss man sagen, dass mein Mann alleine im Mietvertrag steht und ich bei meiner Mutter gemeldet bin.

Wie lange braucht eine Abmahnung, und wann kann man uns dann fristlos kündigen wenn wir den Hund einfach trotzdem hier behalten?

Eine Tierpension kommt nicht in Frage und leider gibt es auch keine andere Möglichkeiten, den Hund abzugeben.

vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Liebe Grüße

Kasimee
Stichwörter: wegen + hund + mietswohnung + notfall

9 Kommentare zu „Hund in Mietswohnung wegen Notfall?”

Susanne Experte!

Mit der Hausverwaltung mal sprechen! Sind die nicht einverstanden, so kann wg. Verstoss gegen die Hausordnung gekündigt werden.

Kasimee

Hallo,

die Hausverwaltung ist nicht einverstanden, die wollen nicht mal mit uns reden. Aber habe ich als Mieter nicht ein Besuchsrecht, bei dem der Besucher den Hund mitbringen darf? Wenn ich dort nicht offiziell wohne und auch nur 3 tage die Woche dort bin, bin ich dann nicht ein Besucher?

Wie lange kann es dauern, bis uns gekündigt wird?

Grüße

Kasimee

Susanne Experte!

Nach der ersten Abmahnung möglicherweise fristlos.
Wenn Du regelmässig mehr als 3 Tage dort bist, ist das schon etwas mehr als Besuch, meinst Du nicht auch?
Bleibe doch während der Hundepflege einfach mal in Deiner Wohnung!

Carli aktiver Benutzer

Wie wäre es, wenn ihr für die Hundepflegezeit in der Wohnung der Mutter bleibt?

Ich würde keine Kündigung riskieren.

Kasimee

Hallo,

wie gesagt, das Haus meiner Mutter ist einfach zu weit, um jeden Tag zu pendeln.
Wir werden jetzt wohl selbst kündigen und uns eine hundefreundlichere Wohnung suchen. Eine andere Möglichkeit gibt es wohl nicht, da es evtl. sogar ein halbes Jahr dauern kann, bis meine Mutter den Hund wieder nehmen kann. <!-- s :-( --><!-- s :-( -->
Und das alles auch noch am Ende meiner Schwangerschaft...

Liebe Grüße

Kasimee

fin Experte!

Es gibt noch eine Menge anderer Möglichkeiten, z.B. per Anzeige oder durch Bekannte Deiner Mutter eine oder mehrere Personen suchen, die sich um den Hund kümmert. Am Wochenende könnten Sie ja in die Wohnung der Mutter fahren.
Kündigung Ihrer Wohnung verstehe ich nicht ganz. Nur dann, wenn dies eigentlich Ihr Hund ist, der bei der Mutter geblieben ist, weil in Ihrer Wohnung keine Hunde zugelassen sind.

Christoph_A. Experte!

Hallo,

Wir werden jetzt wohl selbst kündigen und uns eine hundefreundlichere Wohnung suchen. Eine andere Möglichkeit gibt es wohl nicht, da es evtl. sogar ein halbes Jahr dauern kann, bis meine Mutter den Hund wieder nehmen kann. <!-- s :-( --><!-- s :-( -->
Und das alles auch noch am Ende meiner Schwangerschaft...

Liebe Grüße

Kasimee[/quote:af847]

Also das verstehe ich jetzt wirklich nicht. Nur wg. dem Köter willst Du Dir jetzt noch den Streß mit einem Umzug antun. Selbst wenn es noch ein halbes Jahr dauert, da muß es doch eine Lösung geben, zumal Du drei Monate Kündigungsfrist hast.

Warum z.b. nicht eine Tierpension.

Unfaßbar, und das alles nur wg. einer Töle. <!-- s :| --><!-- s :| -->

Kasimee

auf solche nicht-hilfreichen und unqualifizierten Bemerkungen kann ich gerne verzichten. Wir sind in einer Notlage und dann sowas!

Ich habe bereits geschrieben, dass der Hund (der für uns ein Familienmitglied ist) nicht in fremde Hände kommt!

Unfassbar, was es hier für Antworten gibt...

administratore

Christoph_A. :


Unfaßbar, und das alles nur wg. einer Töle. <!-- s :| --><!-- s :| -->[/quote][/color:1b860]

Unfassbar ist es , solch eine Antwort zu geben !!!!!

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