Mieter
Hallo,
Der Vermieter hat die Kaution spätestens 6 Monate nach Mietende abzurechnen, er kann lediglich einen Betrag in der Höhe noch zu erwartender Nebenkosten einbehalten. Der Verweis an den Nachmieter ist nicht zulaessig. Wer ungefragt Reinigungsarbeiten erledigt, kann nicht hinterher Kostenerstattung verlangen. Wenn der Vermieter wegen einer fehlerhaften Abrechnung zu viel Geld auszahlt, ist das sein Pech, das kann er nicht 1 Jahr später mit der nächsten Abrechnung wieder rückgängig machen. Der Anteil der Rückerstattung ist von den anderen WG-Bewohnern an Dich auszuzahlen, es sei denn, es wurde eine damals auch mit deiner Zustimmung beschlossen, das Geld für WG-Sachen auszugeben.
Senf10000
Danke für die schnelle Antwort.
Dieses Jahr ist in meiner Ex-WG die Nachzahlung der Heizkosten extrem hoch ausgefallen. Ein Teil der Summe ist die Rückforderung des zuviel bezahlten Überschusses vom letzten Jahr. Demnach hätten wir also nix rausbekommen dürfen, sondern eigentlich noch draufzahlen sollen - Rechenfehler vom VM.
Generell bin ich immer bereit, für das geradezustehen, was ich auch verbraucht habe. Auch, daß ich im Streit aus der WG gezogen bin, ist mir in diesem Fall egal, ich will da keine Schlammschlacht anzetteln. Jedoch muß ich mir die Frage stellen, ob eine Nachforderung über ein Jahr nach meinem Auszug überhaupt rechtlich haltbar ist. Gibt es eine Verjährungsfrist?
Kann der Vermieter, der mir die Kaution bei Abnahme des Zimmers schon zugesichert hatte, diese nachträglich einbehalten, obwohl das Problem erst über ein Jahr nach Auszug ersichtlich geworden ist?
Danke nochmal,
Grüsse aus dem Norden,
Senf