Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
nic-heycki hat diese Frage gestellt
Hallo,

aufgrund plötzlicher Arbeitslosigkeit war ich vier Monatsmieten im Mietrückstand und von 1500 Euro Kaution sind nur 1000 Euro bezahlt.

Daraufhin erhielt ich am 02. Oktober 2017 eine fristlose Kündigung durch meinen Vermieter. Ich solle die Wohnung binnen 14 Tagen räumen. Er beruft sich auf die §§543; 569 BGB.

Weiterhin steht im Kündigungsschreiben "Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrags (gem. § 545 BGB) widerspreche ich hiermit vorsorglich.

Ich wohne trotzdem weiterhin in der Wohnung und zahle pünktlich Miete.
Die Mietschuld und Kaution sind weiterhin noch nicht beglichen.

Habe ich nun einen weiter bestehenden Mietvertrag, oder habe ich momentan gar keinen?

Ich hatte bisher keine neue Wohnung gefunden, aber würde jetzt doch bald gerne ausziehen.

Habe ich eine Kündigungsfrist, oder kann ich einfach ausziehen, da mir sowieso gekündigt wurde?

1 Kommentar zu „Fristlose Kündigung durch Vermieter - weiter drin wohnen - wann ausziehen”

forsetis Experte! 18.12.2017 15:43

Der alte Mietvertrag wurde fristlos wegen Zahlungsverzug gekündigt. Sie zahlen zwar momentan keine Miete, sondern eine Nutzungsentschädigung in gleicher Höhe. Dennoch können Sie jetzt nicht einfach "abhauen", Sie müssen die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.
Reden Sie offen mit dem Vermieter, der vielleicht froh ist, dass er Sie los wird. Und machen Sie auch Vorschläge, wie Sie die Schulden abzahlen wollen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.