forsetis 18.12.2017 15:43
Der alte Mietvertrag wurde fristlos wegen Zahlungsverzug gekündigt. Sie zahlen zwar momentan keine Miete, sondern eine Nutzungsentschädigung in gleicher Höhe. Dennoch können Sie jetzt nicht einfach "abhauen", Sie müssen die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.
Reden Sie offen mit dem Vermieter, der vielleicht froh ist, dass er Sie los wird. Und machen Sie auch Vorschläge, wie Sie die Schulden abzahlen wollen.