xraysoft hat diese Frage gestellt
Also ich habe von einem Anwalt einen Mahnbescheid über rückständige Miete erhalten. Der Sachverhalt ist der folgende. Am 06.05. hat die Baugenossenschaft versucht die Miete abzubuchen, diese wurde zurückgebucht von meiner Bank, weil keine Deckung auf dem Konto war, am 15.05. ist mir die Rückbuchung per Post von der Bank mitgeteilt worden und ich habe am selben Tag eine Überweisung an die Baugenossenschaft gemacht. Am 18.05. hat der Anwalt ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, am selben Tag, an dem mein Geld auf dem Konto der Baugenossenschaft eingegangen ist. Nun möchte der Anwalt die Kosten, die durch das gerichtliche Mahnverfahren entstanden sind von mir haben. Nun meine Frage ist das überhaupt rechtens? Ich hätte vielleicht etwas schneller reagieren können, aber das kommt mir schon extrem schnell mit dem Mahnverfahren vor.