Susanne
Du schreibst: "und nutzen seitdem die einzige Garage"
Heisst das, die Garage ist nicht mitgemietet bzw. im Mietvertrag erwähnt?
ZeldaS
Es handelt sich um einen mündlichen Mietvertrag. Dass die Garage genutzt werden darf wurde ebenfalls nur mündlich vereinbart.
Susanne
Also haben sie für die Wohnung auch nur einen mündlichen Mietvertrag?
Man muss dringend zwischen mündlichen Mietvertrag und Nutzungsgestattung unterscheiden.
Entweder die Garage ist Bestandteil des schriftlichen Wohnungsmietvertrags, dann kann sie nicht gekündigt werden. Oder die Garage hat einen separaten mündlichen Mietvertrag, dann hätte Miete gezahlt werden müssen.
So sieht es aus, als wäre durch den Vermieter lediglich die Nutzung erlaubt. Das kann der neue Vermieter zurückziehen, es wäre keine Kündigungsfrist einzuhalten.
Also noch mal: ein mündlicher Mietvertrag separat zur Garage besteht nur, wenn auch Miete bezahlt wurde!