immerzumir
bitte ich bräuchte wirklich schnelle hilfe
Susanne
Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und eines Kündigungsgrundes.
Hat er Dir lediglich gesagt: Zieh bis 12 aus ist das ist nicht rechtswirksam.
Selbst wenn Dir die Kündigung schrifltich vorliegt:
Nach BGB darf die Kaution in 3 Raten gezahlt werden. Bei Mietbeginn im Juli muss bis September die gesamte Kaution gezahlt sein, d.h. es ist zurzeit auch kein Kündigungsgrund vorhanden!
hh
Die Nichtbezahlung oder auch die zu späte Bezahlung der Kaution stellt keinen Grund für eine fristlose Kündigung dar.
Daneben muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen.
Und auch bei einer fristlosen Kündigung muss eine angemessene Räumungsfrist gewährt werden.
Die Androhungen des Vermieters kannst Du daher in Bezug auf die Kündigung ignorieren. Dennoch musst Du die Kaution natürlich zahlen.
immerzumir
vielen dank für die schnellen antworten, ihr habt mir sehr weitergeholfen.