Gast
ja ist es, da wärmezähler alle 5 jahre getauscht werden müssen. die kosten können anteilig über die betriebszeit abgerechnet werden. siehe auch Heizkostenverordnung
Tanja75
eine Bekannte von mir hat das gleiche Problem - die Frage ist nur, muss man die Kosten gesamt tragen (ist ja quasi für die nächsten 5 Jahre - was ist, wenn man in 3 Jahren auszieht) oder kann/darf man nur die tatsächliche Nutzungszeit (hier: Dezember 04 bis heute) abrechnen? Konnte nicht wirklich etwas in der Heizkostenverordnung finden.
Vielen Dank <!-- s --><!-- s -->